Förderung der Erstaufstellung von Landschaftsplänen ist möglich
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 18/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 18/2005 Halle (Saale), den 23. März 2005 Das Landesverwaltungsamt informiert: Förderung der Erstaufstellung von Landschaftsplänen ist möglich Alle Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die noch keinen Landschaftsplan nach dem Naturschutzgesetz (NatSchG LSA) aufgestellt haben, können für die erstmalige Aufstellung dieser Pläne eine finanzielle Unterstützung beim Landesverwaltungsamt (LVwA) beantragen. Die dafür vorgesehenen Fördermittel stellt das Land unter Beteiligung der Europäischen Union noch bis zum 31. Dezember 2006 zur Verfügung. Die Ergänzung oder Fortschreibung bereits bestehender Landschaftspläne ist nicht förderfähig. Landschaftspläne der Gemeinden enthalten eine Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie sind in Sachsen-Anhalt keine Rechtsvorschriften, die unmittelbar verbindliche Festlegungen für den Bürger treffen. Aber für die Gemeinden haben Landschaftspläne besondere Bedeutung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Auch für andere Planungen, in denen Nutzungskonflikte gelöst werden müssen, z.B. für eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsplanung, bilden sie eine wichtige Grundlage. In allen Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können, müssen die vorhandenen Landschaftspläne als Abwägungsgrundsatz berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen werden die Inhalte der Landschaftsplanung einbezogen. Der Fördersatz für die Aufstellung der Landschaftspläne beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, von den Gemeinden muss also nur noch ein Eigenanteil von 20 % erbracht werden.Förderfähig sind allerdings nur Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern. Bei Verwaltungsgemeinschaften gilt die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinde und nicht die der Verwaltungsgemeinschaft. Die Erstellung des Planes erfordert Bestandsaufnahmen in der Natur für sämtliche Jahreszeiten, um den qualitativen Anforderungen genügen zu können. Damit nimmt die Gesamtbearbeitungszeit mehr als ein Jahr in Anspruch. Förderanträge müssen also spätestens bis zum Herbst 2005 gestellt werden. Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften können die Unterlagen für Anträge auf Förderung der Erstellung eines Landschaftsplanes beim Referat Naturschutz, Landschaftspflege des Landesverwaltungsamtes abfordern. Ansprechpartner für Unterlagen: Frau Menzel, Telefon (0345) 514 ¿ 2614. Für weitere Informationen zur Förderung eines Landschaftsplanes stehen zur Verfügung: Frau Gellrich Telefon: (0345) 514 ¿ 2406 Frau Küch 514 ¿ 2407 Frau Oelerich 514 ¿ 2260 Frau Mrusek 514 ¿ 2186. Impressum: Denise Vopel Pressesprecherin Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle(Saale) Tel: 0345-5141244 Fax: 0345-5141477 Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de
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