Reform der Landesforstverwaltung Ministerin Wernicke stellt Vorschläge vor
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 034/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 034/05 Magdeburg, den 22. März 2005 Reform der Landesforstverwaltung Ministerin Wernicke stellt Vorschläge vor Nach intensiver Prüfung des Gutachtens zur Forstverwaltung sowie Auswertung von Gesprächen und Stellungnahmen hat Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke heute Ihre Vorschläge in der Lenkungsgruppe Verwaltung- und Funktionalreform vorgelegt. Wernicke will auf die Gründung einer Aktiengesellschaft verzichten und die bisherige Rechtsform (LHO-Betrieb) beibehalten. Wernicke: "Die im Gutachten dringend empfohlene Trennung betrieblicher und nichtwirtschaftlicher Aufgaben halte ich für unumgänglich. Die Gründung einer AG dagegen scheint nicht zwingend notwendig. Die Mitarbeiter selber sind überzeugt, dass der LHO-Betrieb zukünftig wirtschaftlicher arbeiten könnte; also schaffen wir die Voraussetzungen dafür." Der Landesforstbetrieb soll sich auf die betrieblichen Aufgaben, d.h. Bewirtschaftung des Landeswaldes und Holzvermarktung konzentrieren und soll künftig ohne Landeszuschüsse auskommen. Die nichtwirtschaftlichen Aufgaben sollen in die Verwaltung eingegliedert werden. Die vier ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung führen die Aufgaben der unteren Forstbehörde und die Beratung im Privatwald durch. Die Landesanstalt für Landwirtschaft- und Gartenbau übernimmt die Betreuungsaufgaben im Privat- und Körperschaftswald, die Rohholzmobilisierung, den Ausbau der Infrastruktur für die Walderholung, Berufsbildung, Umweltbildung, öffentlichkeitsarbeit und forstplanerische Leistungen wie z.B. Waldbiotopkartierung. Das Landesamt für Umweltschutz bekommt die Zuständigkeit für Natura 2000 und das FFH-Gebietsmonitoring. Wernicke mahnte noch einmal eine sachliche Debatte an und sagte allen Betroffenen auch für die Zukunft umfassende Informationen zu. Wernicke betonte: "Weder verlieren die Forstmitarbeiter ihre Jobs, noch wird der Wald künftig nach weniger ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet und gepflegt, noch verlieren die vielen kleinen Privatwaldbesitzer ihre Beratung und Betreuung. Im Gegenteil: Durch die Spezialisierung der Aufgaben wird die Qualität besser. Private Waldeigentümer können durch die Mobilisierung von Holzreserven für die holzbe- und verarbeitende Industrie mit Einkommensverbesserungen rechnen. Der Fremdenverkehr profitiert von einem touristisch besser erschlossenen Wald und das alles mit weit weniger öffentlichen Zuschüssen als bisher." Nach der heutigen Beratung in der Lenkungsgruppe wird sich das Kabinett im April mit den Vorschlägen zur Forstreform befassen. Die Reform soll zum 1.1.2006 in Kraft treten. Die Reform ist Voraussetzung für die künftige nachhaltige Einsparung von Haushaltsmitteln. Die kostendeckende Bewirtschaftung des Landeswaldes soll erfolgen, ohne auf die Einhaltung der bisherigen Bewirtschaftungsgrundsätze der LEITLINIE WALD zu verzichten. Hintergrundinformationen Kern-Feststellungen aus dem Gutachten: Nach geprüften Zahlen für 2003 waren für den Forst-Wirtschaftsbetrieb und die Verwaltungsaufgaben (hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben, Beratung und Betreuung von Privatwald) zusammen etwa 40 Millionen Euro Zuschüsse nötig. Obwohl es durch Holzverkäufe Einnahmen gibt, benötigte die Landeswaldbewirtschaftung laut Gutachter rund 21 Millionen Euro. Die Vermischung von unternehmerischem Handeln mit Verwaltungs-, hoheitlichen und Gemeinwohlaufgaben wird kritisiert. Dies erfordert von der Organisation und den Mitarbeitern unterschiedliche Arbeitsweisen, was nach Auffassung der Gutachter ein Erschwernis darstellt. Besser sei Spezialisierung. Die Struktur von 24 Forstämtern und 196 Revieren ist für ein waldarmes Land, wie Sachsen-Anhalt zu kleinteilig. Die Folge: Hohe Verwaltungskosten und Vermarktungs-Schwierigkeiten. Kernvorschläge der Gutachter: Nicht mehr 24 Forstämter, sondern eine AG mit vier Betriebsteilen für den Landeswald, die weitgehend selbständig agieren. Verlagerung der hoheitlichen, Gemeinwohl-, Beratungs- und Betreuungsaufgaben in die Landesverwaltung (ämter für Landwirtschaft- und Flurneuordnung (ALF), Landesamt für Umweltschutz (LAU), Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie Landesverwaltungsamt (LVwA)). Ertüchtigung des Privatwaldes durch eine neue Sonderaufgabe "Rohholzmobilisierung". Im nichtsstaatlichen Wald bestehen erhebliche Nutzungsreserven. Von der Mobilisierung würden Eigentümer kleiner Waldflächen und die Holzindustrie profitieren. Konsequenzen bei Umsetzung laut Gutachten: Durch die vorgeschlagene Umorganisation ließe sich der Zuschussbedarf für den Forstbereich mittelfristig (etwa 2011) um jährlich 14 Millionen Euro gegenüber 2003 verringern. Die hoheitlichen und Gemeinwohlaufgaben bleiben im erforderlichen Umfang sichergestellt. Die Betreuung der nicht staatlichen Waldbesitzer und deren Zusammenschlüsse durch Revierförster vor Ort bleibt erhalten. Warum wurde das Gutachten vergeben? Ziel war, Wege zu finden, die jährlichen Verluste des Landesforstes deutlich zu senken, ohne Geld durch weitere Waldverkäufe zu erwirtschaften. Im Oktober 2003 beschloss das Kabinett eine Analyse der Landesforstverwaltung durch einen externen Gutachter. Zugleich müsste eine geeignete Organisationsstruktur gefunden werden, die auch wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU aus dem Weg geht. Es soll eine Struktur geschaffen werden, die auch langfristig tragfähig ist. Was gehört zur Landesforstverwaltung? Die Landesforstverwaltung besteht in der Hauptsache aus dem Landesforstbetrieb (LFB) mit 24 Forstämtern und 196 Revieren, hinzu kommt die obere Forstbehörde im Landesverwaltungsamt (LVwA), die forstfachliche Aus- und Weiterbildung in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie die oberste Forstbehörde im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU). Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der gesamten Landesforstverwaltung? 591 Angestellte und Beamte und 632 Waldarbeiter. Der weit überwiegende Teil ist im LFB beschäftigt. Welche Aufgaben hat der Landesforstbetrieb Der LFB ist ein Einheitsforstbetrieb, das heißt, die vier Aufgaben wirt schaftliche, hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben sowie Beratung und Betreuung im Privatwald liegen bei den Forstämtern in einer Hand. Der Landesforstbetrieb besteht aus einer Betriebsleitung und 24 Forstämtern. Aufgabenbereiche Bewirtschaftung des Landeswaldes Der Landeswald umfasst ca. 30 % der Waldfläche des Landes. Forsthoheit Genehmigungen und Versagungen nach dem Landeswaldgesetz, Tätigkeiten nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz, Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Durchführung staatlicher Fördermaßnahmen. Gemeinwohlaufgaben Hierzu zählen die 5 Jugendwaldheime, das Haus des Waldes und andere Aufgaben der Waldpädagogik und Umweltbildung. Außerdem wird hierzu die Ausbildung gezählt, da die Ausbildung der Waldarbeiter derzeit nicht für den eigenen Bedarf erfolgt. Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald Der Privatwald umfasst ca. 44 % der Waldfläche (weitere ca. 8 % sind derzeit noch Treuhandwald). Die Beratung der Privatwaldbesitzer erfolgt nach dem Landeswaldgesetz kostenfrei. Die Betreuung umfasst die übernahme von Leistungen der Betriebsleitung und des Betriebsvollzuges. Betreut werden durch den LFB ca. 45 % der Privatwaldfläche. Der Körperschaftswald umfasst ca. 5 % der Waldfläche des Landes und wird zu 2/3 durch den LFB betreut. 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