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Dessau-Roßlau, den 24.03.2005

Pressemitteilung zu den Ermittlungen um den Tod des Oury Jallow

Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 005/05 Dessau, den 24. März 2005 Pressemitteilung zu den Ermittlungen um den Tod des Oury Jallow Im Hinblick auf die in einzelnen Medien geforderte neuerliche Obduktion einschließlich einer Röntgenuntersuchung des Leichnams des am 07. Januar 2005 in einer Gewahrsamzelle des Polizeireviers Dessau durch einen Brand zu Tode gekommenen Oury Jallow weist die Staatsanwaltschaft Dessau darauf hin, dass der Leichnam bereits vor mehreren Wochen zur Bestattung durch die Angehörigen oder deren Beauftragte freigegeben worden ist. Die intensiv geführten Ermittlungen (siehe auch die Pressemitteilung vom 16.03.2005) haben nicht den geringsten Anhalt für Misshandlungen und knöcherne Verletzungen des Oury Jallow ergeben. Die Ergebnisse der Obduktion sind eindeutig und zweifelsfrei. Seit der Freigabe des Leichnams haben die Angehörigen des Verstorbenen und deren Vertreter die Möglichkeit, von sich aus eine weitere Untersuchung des Leichnams zu veranlassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen darf den Leichnam des Verstorbenen ohne konkreten neuen Anlass keiner weiteren gerichtsmedizinischen Untersuchung zuführen. Preissner Oberstaatsanwalt Impressum: Staatsanwaltschaft Dessau Pressestelle Ruststr. 5 06844 Dessau Tel: (03 40) 2 02 21 40 Fax: (03 40) 2 02 21 00 Mail: pressestelle@sta-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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