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Halle (Saale), den 29.03.2005

Entscheidung zu Bodenreform

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 21/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 21/2005 Halle (Saale), den 30. März 2005 Entscheidung zu Bodenreform Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat Entschädigungsklagen von Alteigentümern in der ehemaligen DDR zurückgewiesen Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGHMR) hat die Beschwerden von 71 Personen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Vermögensgesetz, dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz sowie dem Gesetz über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung mit dem heutigen Tage für unzulässig erklärt. Unter den Beschwerdeführern befanden sich auch zahlreiche Personen, die ehemaligen Besitz im heutigen Sachsen-Anhalt beanspruchen. Die Beschwerdeführer rügten u. a., dass das Vermögensgesetz vom 23.09.1990, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27.09.1994 sowie das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.11.2000 gegen ihr zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestehendes Eigentumsrecht verstoßen. Ziel der Klagen war, die Einräumung eines Rechtes auf Rückerstattung der unrechtmäßig enteigneten Güter bzw. die Gewährung von Ausgleichsbeträgen, die dem tatsächlichen Wert ihrer unrechtmäßig enteigneten Güter entsprechen. ¿Mit dieser Entscheidung des EuGHMR wird ein weiteres Kapitel der Wiedervereinigung abgeschlossen und Rechtssicherheit sowohl für die Enteigneten als auch für die heutigen Eigentümer geschaffen.¿, kommentiert Dr. Annekatrin Preuße, zuständige Abteilungsleiterin im Landesverwaltungsamt den Ausgang des Verfahrens. Im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) sind u. a.  2.164 Verfahren von ehemaligen Eigentümern bzw. ihren Rechtsnachfolgern anhängig, die im Zusammenhang mit der so genannten Bodenreform enteignet worden sind. Die Bearbeitung dieser Verfahren verzögerte sich bisher nicht zuletzt wegen der bis heute anhängigen Verfahren vor dem EuGH. Nunmehr wird es möglich sein, auch diese noch offenen 1.784 Verfahren in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage  der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu entscheiden. Insgesamt sind im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 13.677 Verfahren zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz registriert. Darüber hinaus werden von den 24 Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen-Anhalt  24.153 Anträge bearbeitet. In Sachsen-Anhalt konnten bisher von den insgesamt 37.830 Anträgen in 22.823 Verfahren eine Entscheidung herbeigeführt werden und an die Berechtigten mehr als 104 Millionen Euro aus dem Entschädigungsfonds des Bundes ausgezahlt werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244

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