Verordnung des Bundes in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt
Landesverwaltungsamt ¿ Prssemitteilung Nr. 23/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Prssemitteilung Nr. 23/2005 Halle (Saale), den 04. April 2005 Neue Regelungen zu Hausmülldeponien: Verordnung des Bundes in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt Ab 01. Juni 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Ablagerung von unbehandelten biologisch abbaubaren Abfällen - insbesondere von unbehandeltem Hausmüll - auf Deponien nicht mehr zulässig. Von diesem Tage an müssen Siedlungsabfälle entweder thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelt werden. Die Vorbereitungen zur Umsetzung dieser bundeseinheitlichen Forderung sind im Land Sachsen-Anhalt in vollem Gange und werden vom zuständigen Referat des Landesverwaltungsamtes koordiniert. Alle entsorgungspflichtigen Körperschaften (Abfallzweckverbände oder Kommunen) haben inzwischen Verträge mit entsprechenden Anlagenbetreibern abgeschlossen. Der größte Teil des im Land Sachsen-Anhalt anfallenden Hausmülls wird, unter Nutzung der entstehenden Energie, innerhalb oder außerhalb des Landes verbrannt. Nur drei Landkreise werden ihre Abfälle in einer mechanisch-biologischen Anlage behandeln lassen. Hier werden die Abfälle, neben der biologischen Behandlung, durch mechanische Trennung und Aufbereitung zum Teil in einen Ersatzbrennstoff umgewandelt, der entsprechend der abgeschlossenen Verträge ebenfalls energetischen verwertet wird. Auf den Deponien im Land Sachsen-Anhalt werden ab Sommer 2005 nur noch die nicht verwertbaren und nicht brennbaren Abfälle entsorgt. Von den heute noch 39 im Land Sachsen-Anhalt für die Ablagerung von Siedlungsabfällen oder betrieblichen Sonderabfällen betriebenen Deponien sind ab 01. Juni 2005 29 Deponien geschlossen. Von den 10 dann noch vorhandenen Deponien werden vier Deponien, die dem Stand der Technik entsprechen, unbefristet weiterbetrieben. Für drei weitere Hausmülldeponien gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2009 und für Betriebs- und Sonderabfälle stehen im Land Sachsen-Anhalt nach dem Sommer 2005 noch die Untertagedeponie Zielitz sowie zwei oberirdische Deponien zur Verfügung. Um die Probleme, die mit der Ablagerung von Abfällen verbunden sind, nicht in die Zukunft zu verlagern, gelten für die Stilllegung der Deponien strenge Maßstäbe. Die abgelagerten Abfälle sollen durch die technischen Maßnahmen inaktiviert und gesichert werden. Die Finanzierung der dafür notwendigen Bauvorhaben stellt für viele Deponiebetreiber eine hohe Belastung dar. Im Rahmen eines Deponieschließungsprogramms werden deshalb durch die EU Fördermittel bereitgestellt. Um die Einhaltung der strengen EU-Vorschriften abzusichern, erfolgt von Beginn an eine kontinuierliche Begleitung und Überwachung der Stilllegungsmaßnahmen durch Fachleute des Landesverwaltungsamtes. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244
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