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Magdeburg, den 04.04.2005

Kabinett bringt Novelle des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg/ Sozialminister Kley: ?Hochwertige zukunftsfähige Strukturen schaffen?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 120/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 120/05 Magdeburg, den 5. April 2005 Kabinett bringt Novelle des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg/ Sozialminister Kley: ¿Hochwertige zukunftsfähige Strukturen schaffen¿ Das Kabinett hat am heutigen Dienstag in Magdeburg den Entwurf zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit der Novelle wird das Gesetz für künftige Anforderungen leistungsfähig gestaltet. Ziel ist, Leistungsreserven zu erschließen bei gleichbleibend hohem Niveau des landesweiten Rettungsdienst-Systems. Gesundheits- und Sozialminister Kley sagte nach der Kabinettssitzung: ¿Dieser Entwurf bietet die Chance im Rettungsdienst Sachsen-Anhalts hochwertige, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Neben qualitativen Verbesserungen, wie der Stärkung der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit und der Einführung des ärztlichen Leiters Rettungsdienst, wird den Landkreisen und kreisfreien Städten zukünftig mehr Gestal­tungsraum bei der Planung der Einsätze ermöglicht.¿ So definieren die Kommunen künftig selbst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über Versorgungsziele das Versorgungsniveau in ihrem Gebiet. Mit der neu ermöglichten direkten Vergütungsverhandlung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern wird ein weiterer Beitrag zur Deregulierung erbracht. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes sind: · Neustrukturierung : Die Rettungsdienstbereiche sollen größere Gebiete umfassen. 300.000 bis 400.000 Einwohner sollen durch eine integrierte Leitstelle versorgt werden. Bezogen auf die Überlegungen zur Kreisgebietsreform bedeutet das eine Kooperation von jeweils mindestens zwei Kreisen bzw. kreisfreien Städten zum Betrieb einer Leitstelle. Hierzu werden Zweckvereinbarungen als wirtschaftlichstes Instrument der Zusammenarbeit angesehen. Dies würde fünf bis sieben integrierte Leitstellen in Sachsen-Anhalt bedeuten. · Kostensenkung durch Einführung unterschiedlicher Finanzierungsmodelle: So können künftig die Kommunen, die Sozialversicherungsträger und die Leistungserbringer miteinander eigenständig Entgelte vereinbaren und beispielsweise zwischen Pauschalen oder einer Budget-Lösung wählen. Die bislang üblichen und umständlichen Gebührenregelungen per Satzung werden damit überflüssig. Bei Streitigkeiten entscheidet eine Schiedsstelle. Ziel sind mehr Wettbewerb und flexiblere Lösungen. · Notfallmedizinischer Fachverstand: Künftig wird es in jedem Rettungsdienstbereich einen ärztlichen Leiter geben. Dieser bringt sein Fachwissen bei Fragen der Notfallmedizin und des Qualitätsmanagements ein. Dadurch soll perspektivisch eine effizientere Steuerung der Einsätze und eine erheblich geringere Einsatzrate in der Notfallrettung ermöglicht werden. Umgesetzt werden soll dies zeitgleich mit Inkrafttreten der Kreisgebietsreform ¿ also voraussichtlich am 1. Januar 2007. Bei der geforderten Qualifikation der Notärzte und Rettungssanitäter werden keine Abstriche gemacht. Kley: ¿Dieses Gesetz ermöglicht auch in Zeiten des demographischen Wandels und der Kostendiskussion im Gesundheitswesen, die Qualität unseres Rettungsdienstes auf hohem Niveau zu halten.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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