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Magdeburg, den 07.04.2005

Kabinett beschließt Reform der Landesforstverwaltung/Ministerin Wernicke: "Forst fit für die Zukunft machen"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 045/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 045/05 Magdeburg, den 5. April 2005 Kabinett beschließt Reform der Landesforstverwaltung/Ministerin Wernicke: "Forst fit für die Zukunft machen" Das Kabinett hat heute beschlossen, die Landesforstverwaltung zu reformieren. Auf der Grundlage des Konzepts von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sollen betriebliche und nichtwirtschaftliche Aufgaben im Forst zum 1. Januar 2006 organisatorisch getrennt werden. Dies hatte ein Gutachten vom Februar empfohlen. Die ebenfalls vorgeschlagene Gründung einer AG zur Bewirtschaftung des Landeswaldes dagegen wurde von Wernicke als nicht zwingend notwendig eingeschätzt und verworfen. Wernicke: "Die neuen Strukturen sind effektiver, und wir können mit weniger Personal mehr leisten. Trotzdem wird keiner den Job verlieren. Ein Teil der Forstmitarbeiter soll an solchen Stellen in der Verwaltung eingesetzt werden, wo neue Aufgaben anfallen oder Mitarbeiter in den Ruhestand gehen." Während 2003 ca. 40 Millionen Euro für die Landesforstverwaltung aufgewendet wurden, muss das Land nach internen Berechnungen des Ministeriums im Jahr 2011 nur noch rund die Hälfte für die Bewirtschaftung des Landesforstes und die Forstverwaltung aufwenden. "Für die Bürger und Waldbesitzer ändert sich wenig. Der Grünrock bleibt im Wald", sagte Wernicke mit Blick auf die organisatorische Eingliederung nichtwirtschaftlicher Aufgaben in die Verwaltung. Der Privatwaldbesitzer behält "seinen" Förster vor Ort und wird weiterhin "aus einer Hand betreut". Durch personelle Verstärkung sollen ¿ wo dieses sinnvoll ist - bislang nicht genutzte Holzreserven in zumeist kleinteiligen Privatwäldern für die holzbe- und ¿verarbeitende Industrie erschlossen werden. Damit werden dort auch Arbeitsplätze gesichert. Die Reform im Einzelnen: Die Landeswaldbewirtschaftung erfolgt wie bisher in einem LHO -Betrieb, Die Betreuungsaufgaben im Privat- und Körperschaftswald als Kernstück der Aufgaben der Landesforstverwaltung im Privatwald übernimmt wie bisher der Förster vor Ort unter dem Dach der Landesanstalt für Landwirtschaft- und Gartenbau (LLG). Die LLG übernimmt auch die Rohholzmobilisierung, den Ausbau der Infrastruktur im Wald um ihn für Erholungssuchende attraktiver zu machen, die Berufsbildung, Umweltbildung, öffentlichkeitsarbeit und forstplanerische Leistungen wie z.B. Waldbiotopkartierung Die vier ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung übernehmen die Aufgabe der Bewilligungsbehörde für forstliche Fördermaßnahmen, die bisher vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen wurden. Sie übernehmen zudem die Aufgaben der unteren Forstbehörde (Forsthoheit) und Beratungsaufgaben, soweit diese nicht im Rahmen der Betreuung wahr genommen wird. Das Landesamt für Umweltschutz erhält die Zuständigkeit für Natura 2000 und das FFH- Gebietsmonitoring. Das Landwirtschaftsministerium wird als nächstes erforderliche Anpassungen gesetzlicher Grundlagen vorbereiten und mit der Auswahl der Mitarbeiter für die einzelnen Aufgabenbereiche beginnen. Dabei sollen persönliche Wünsche weitestgehend berücksichtigt werden. Hintergrundinformationen Kern-Feststellungen aus dem Gutachten: Nach geprüften Zahlen für 2003 waren für den Forst-Wirtschaftsbetrieb und die Verwaltungsaufgaben (hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben, Beratung und Betreuung von Privatwald) zusammen etwa 40 Millionen Euro Zuschüsse nötig. Obwohl es durch Holzverkäufe Einnahmen gibt, benötigte die Landeswaldbewirtschaftung laut Gutachter rund 21 Millionen Euro. Die Vermischung von unternehmerischem Handeln mit Verwaltungs-, hoheitlichen und Gemeinwohlaufgaben wird kritisiert. Dies erfordert von der Organisation und den Mitarbeitern unterschiedliche Arbeitsweisen, was nach Auffassung der Gutachter ein Erschwernis darstellt. Besser sei Spezialisierung. Die Struktur von 24 Forstämtern und 196 Revieren ist für ein waldarmes Land, wie Sachsen-Anhalt zu kleinteilig. Die Folge: Hohe Verwaltungskosten und Vermarktungs-Schwierigkeiten. Kernvorschläge der Gutachter: Nicht mehr 24 Forstämter, sondern eine AG mit vier Betriebsteilen für den Landeswald, die weitgehend selbständig agieren. Verlagerung der hoheitlichen, Gemeinwohl-, Beratungs- und Betreuungsaufgaben in die Landesverwaltung (ämter für Landwirtschaft- und Flurneuordnung (ALF), Landesamt für Umweltschutz (LAU), Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie Landesverwaltungsamt (LVwA)). Ertüchtigung des Privatwaldes durch eine neue Sonderaufgabe "Rohholzmobilisierung". Im nichtsstaatlichen Wald bestehen erhebliche Nutzungsreserven. Von der Mobilisierung würden Eigentümer kleiner Waldflächen und die Holzindustrie profitieren. Warum wurde das Gutachten vergeben? Ziel war, Wege zu finden, die jährlichen Verluste des Landesforstes deutlich zu senken, ohne Geld durch weitere Waldverkäufe zu erwirtschaften. Im Oktober 2003 beschloss das Kabinett eine Analyse der Landesforstverwaltung durch einen externen Gutachter. Zugleich musste eine geeignete Organisationsstruktur gefunden werden, die auch wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU aus dem Weg geht. Es soll eine Struktur geschaffen werden, die auch langfristig tragfähig ist. Was gehört zur Landesforstverwaltung? Die Landesforstverwaltung besteht in der Hauptsache aus dem Landesforstbetrieb (LFB) mit 24 Forstämtern und 196 Revieren, hinzu kommt die obere Forstbehörde im Landesverwaltungsamt (LVwA), die forstfachliche Aus- und Weiterbildung in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie die oberste Forstbehörde im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU). Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der gesamten Landesforstverwaltung? 591 Angestellte und Beamte und 632 Waldarbeiter. Der weit überwiegende Teil ist im LFB beschäftigt. Welche Aufgaben hat der Landesforstbetrieb Der LFB ist ein Betrieb nach Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Landesforstbetrieb besteht aus einer Betriebsleitung und 24 Forstämtern. Dort liegen die vier Aufgaben wirtschaftliche, hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben sowie Beratung und Betreuung im Privatwald in einer Hand, was als Einheitsforstverwaltung bezeichnet wird. Aufgabenbereiche Bewirtschaftung des Landeswaldes Der Landeswald umfasst ca. 30 % der Waldfläche des Landes. Forsthoheit Genehmigungen und Versagungen nach dem Landeswaldgesetz, Tätigkeiten nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz, Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Durchführung staatlicher Fördermaßnahmen. Gemeinwohlaufgaben Hierzu zählen die 5 Jugendwaldheime, das Haus des Waldes und andere Aufgaben der Waldpädagogik und Umweltbildung. Außerdem wird hierzu die Ausbildung gezählt, da die Ausbildung der Waldarbeiter derzeit nicht für den eigenen Bedarf erfolgt. Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald Der Privatwald umfasst ca. 44 % der Waldfläche (weitere ca. 8 % sind derzeit noch Treuhandwald). Die Beratung der Privatwaldbesitzer erfolgt nach dem Landeswaldgesetz kostenfrei. Die Betreuung umfasst die übernahme von Leistungen der Betriebsleitung und des Betriebsvollzuges. Betreut werden durch den LFB ca. 45 % der Privatwaldfläche. Der Körperschaftswald umfasst ca. 5 % der Waldfläche des Landes und wird zu 2/3 durch den LFB betreut. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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