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Magdeburg, den 12.04.2005

(OVG LSA) Bestattung von Haustieren auf eigenem Grundstück

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/05 Magdeburg, den 13. April 2005 (OVG LSA) Bestattung von Haustieren auf eigenem Grundstück Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das von einer Behörde ausgesprochene Verbot, Hunde auf dem eigenen Grundstück zu vergraben, jedenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen gerechtfertigt sein kann. In dem entschiedenen Fall hat die Klägerin eine Art Tierasyl betrieben. Sie hielt auf ihrem Grundstück zum Zeitpunkt der behördlichen überprüfung 18 Hunde unterschiedlicher Rassen, von denen viele schwer krank waren und gab an, eingeschläferte bzw. verendete Tiere auf ihrem Grundstück zu vergraben. Das untersagte der Landkreis. Die dagegen erhobene Klage blieb beim Verwaltungsgericht Magdeburg ohne Erfolg. Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht mit dem jetzt bekannt gegebenen Beschluss ab. An der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden angesichts der Besonderheiten der Tierhaltung bei der Klägerin, die auf ihrem Grundstück bereits mehrere Hundetierkörper vergraben habe, Zweifel nicht. OVG LSA, Beschl. v. 01.04.2005 ¿ 2 L 33/05 ¿ Helmut Engels Pressesprecher Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Str. 67 a 39104 Magdeburg Tel: (03 91) 6 06 70 76 Fax: (03 91) 6 06 70 32 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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