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Magdeburg, den 12.04.2005

Weniger Bürokratie für mehr Lebensmittelspenden / Sozialminister Kley ruft zu gemeinnützigem Engagement zugunsten der Tafeln auf

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 046/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 046/05 Magdeburg, den 13. April 2005 Weniger Bürokratie für mehr Lebensmittelspenden / Sozialminister Kley ruft zu gemeinnützigem Engagement zugunsten der Tafeln auf Magdeburg. Lebensmittelspenden für gemeinnützige Organisationen sind ab sofort wieder einfacher möglich. Darauf wies am Mittwoch Sachsen-Anhalts Sozialminister Gerry Kley hin. Möglich wird dies mit einem Beschluss, den am Dienstag die Länderarbeitsgemeinschaft für gesundheitlichen Verbraucherschutz in Mainz gefasst hat. Sozialminister Kley, der in Sachsen-Anhalt auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, begrüßte diese Entscheidung: ¿Damit besteht sowohl für die Tafeln als auch die lebensmittelspendenden Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit.¿ Der Minister würdigte die Arbeit der 17 Tafeln in Sachsen-Anhalt und dankte ihnen für ihr Engagement. Kley ermunterte die Lebensmittel-Hersteller sowie den Groß- und Einzelhandel, ihre Spendenfreudigkeit fortzusetzen und nach Möglichkeit noch zu verstärken: ¿Es ist dringend notwendig, weiterhin Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. Die Tafeln sind für viele Menschen eine wichtige Anlaufstelle. Eine Vernichtung von qualitativ vollwertigen Lebensmitteln verbietet sich schon aus ethischen Gründen.¿ Zum Hintergrund: Die in der Länderarbeitsgemeinschaft für gesundheitlichen Verbraucherschutz zusammengeschlossenen Vertreter der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderministerien verständigten sich jetzt darauf, gemeinnützigen Organisationen ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit von Warenströmen im Lebensmittelhandel zu gestatten. Artikel 18 der EU-Lebensmittelverordnung (VO EG 178/2002) fordert seit Anfang 2005, die Rückverfolgbarkeit von Warenströmen des Lebensmittelhandels durch eine entsprechende Dokumentation aller Handelsbeteiligten sicherzustellen. Diese rechtliche Fixierung der Rückverfolgbarkeit von an Verbraucher abgegebene Lebensmittel ist ein zeitgemäßes Erfordernis des Verbraucherschutzes. Es gilt prinzipiell in gleichem Maße auch für gemeinnützige Organisationen wie etwa die Tafeln, die gespendete Lebensmittel zur Versorgung bedürftiger Personen abgeben. Denn auch die Kunden der Tafeln haben ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel. Aufgrund der gesetzlich geforderten Dokumentation und der geänderten Rechtslage gab es seit Jahresbeginn einige Unsicherheiten. Diese sind nun durch die Anerkennung eines vereinfachten Verfahrens zur Dokumentation ausgeräumt. In Sachsen-Anhalt gibt es 17 Tafeln, die etwa 15.000 bedürftige Personen mit Lebensmitteln versorgen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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