Wernicke in Forst- Landtagsdebatte: Wohl des Waldes hängt nicht von Organisationsstrukturen ab
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 047/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 047/05 Magdeburg, den 14. April 2005 Wernicke in Forst- Landtagsdebatte: Wohl des Waldes hängt nicht von Organisationsstrukturen ab Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat die Diskussion um eine angebliche Zerschlagung der Forstverwaltung als absurd bezeichnet. Man könne doch nicht allen Ernstes behaupten, dass das Wohl und Wehe des Waldes an Organisationsstrukturen hänge, sagte Wernicke am Donnerstag im Landtag in einer Aktuellen Debatte zur Forststrukturreform. Die Ministerin erklärte: "Ob die Arbeit im Wald in Einheitsforstämtern erledigt wird oder nicht, sagt gar nichts über Qualität und inhaltliche Gewichtung der verschiedenen Aufgaben aus." Ende nächsten Jahres wird in Deutschland bereits die Hälfte der Bundesländer keine Einheitsforstverwaltung haben. Wernicke: "Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die angestrebte Spezialisierung in der Forstverwaltung auszahlen wird. Die neuen Strukturen sind effektiver. Wir können mit weniger Personal mehr leisten." Während 2003 ca. 40 Millionen Euro für die Landesforstverwaltung aufgewendet wurden, muss das Land nach internen Berechnungen des Ministeriums im Jahr 2011 nur noch rund die Hälfte für die Bewirtschaftung des Landesforstes und die Forstverwaltung aufwenden. In Ihrer Rede vor dem Landtag erinnerte Wernicke die SPD an das "Zukunftspapier" ihres Vorsitzenden Jens Bullerjahn, in welchem dieser den Reformbedarf des Landes und notwendigen Personalabbau im öffentlichen Dienst deutlich gemacht hatte. Wernicke: "Lassen sie den Worten Taten folgen. Janusköpfigkeit macht auf Dauer kopflos. Die Menschen im Land merken sonst, dass die SPD schnell dabei ist, für die ferne Zukunft im Jahr 2020 mutige Konzepte zu ersinnen, für die jetzt notwendigen Reformschritte aber ohne Mut ist." Auf dem Domplatz protestierenden Beschäftigten versicherte Wernicke, dass die Reform ohne betriebsbedingte Kündigungen geplant ist. Angesichts der Tatsache, dass die Waldarbeiter den Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung nicht unterschrieben hätten, sei diese Zusage der Landesregierung "Gold" wert. Die Ministerin betonte weiter, dass der neue, verschlankte Landesforstbetrieb mit der Bewirtschaftung des Landeswaldes genug verdienen könne, um die ökologische und nachhaltige Waldpflege entsprechend der LEITLINIE WALD fortzusetzen. Außerdem sei die Diskussion um weitere Waldverkäufe und weitergehende Privatisierungen, wie sie von Finanz- und Wirtschaftskreisen gefordert werden, vom Tisch, sobald der Landesforst wie geplant eine schwarze Null schreibe. Den Privatwaldbesitzern stellte die Ministerin künftig eine stärker spezialisierte Betreuung in Aussicht: "Die Waldbesitzer behalten "ihren" Förster vor Ort und werden weiterhin "aus einer Hand" betreut." Wernicke kündigte zudem an, einen besonderen Schwerpunkt auf die Rohholzmobilisierung sowie auf die Entwicklung der touristischen Infrastruktur im Wald zu legen. Die Details zur Umsetzung der Strukturreform (Personal, Standorte etc.) werden jetzt von vier Arbeitsgruppen erarbeitet, die von der Ministerin kurzfristig eingeladen werden. Hintergrundinformationen Geplante Reform Das Kabinett hat am 5.April die Forstreform wie folgt beschlossen: Die Landeswaldbewirtschaftung erfolgt wie bisher in einem LHO -Betrieb Die Betreuungsaufgaben im Privat- und Körperschaftswald als Kernstück der Aufgaben der Landesforstverwaltung im Privatwald übernimmt wie bisher der Förster vor Ort unter dem Dach der Landesanstalt für Landwirtschaft- und Gartenbau (LLG). Die LLG übernimmt auch die Rohholzmobilisierung, den Ausbau der Infrastruktur im Wald um ihn für Erholungssuchende attraktiver zu machen, die Berufsbildung, Umweltbildung, öffentlichkeitsarbeit und forstplanerische Leistungen wie z.B. Waldbiotopkartierung Die vier ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung übernehmen die Aufgabe der Bewilligungsbehörde für forstliche Fördermaßnahmen, die bisher vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen wurden. Sie übernehmen zudem die Aufgaben der unteren Forstbehörde (Forsthoheit) und Beratungsaufgaben, soweit diese nicht im Rahmen der Betreuung wahr genommen wird. Das Landesamt für Umweltschutz erhält die Zuständigkeit für Natura 2000 und das FFH- Gebietsmonitoring. Kern-Feststellungen aus dem Gutachten: Im Oktober 2003 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben um langfristig tragbare Strukturen zu finden, mit denen die jährlichen Verluste des Landesforstes deutlich gesenkt werden können, ohne Geld durch weitere Waldverkäufe zu erwirtschaften und die die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU berücksichtigen. Das Gutachten ergab: Nach geprüften Zahlen für 2003 waren für den Forst-Wirtschaftsbetrieb und die Verwaltungsaufgaben (hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben, Beratung und Betreuung von Privatwald) zusammen etwa 40 Millionen Euro Zuschüsse nötig. Obwohl es durch Holzverkäufe Einnahmen gibt, benötigte die Landeswaldbewirtschaftung laut Gutachter rund 21 Millionen Euro. Die Vermischung von unternehmerischem Handeln mit Verwaltungs-, hoheitlichen und Gemeinwohlaufgaben wird kritisiert. Dies erfordert von der Organisation und den Mitarbeitern unterschiedliche Arbeitsweisen, was nach Auffassung der Gutachter ein Erschwernis darstellt. Besser sei Spezialisierung. Die Struktur von 24 Forstämtern und 196 Revieren ist für ein waldarmes Land, wie Sachsen-Anhalt zu kleinteilig. Die Folge: Hohe Verwaltungskosten und Vermarktungs-Schwierigkeiten. Was gehört zur Landesforstverwaltung? Die Landesforstverwaltung besteht in der Hauptsache aus dem Landesforstbetrieb (LFB) mit 24 Forstämtern und 196 Revieren, hinzu kommt die obere Forstbehörde im Landesverwaltungsamt (LVwA), die forstfachliche Aus- und Weiterbildung in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie die oberste Forstbehörde im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU). Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der gesamten Landesforstverwaltung? 591 Angestellte und Beamte und 632 Waldarbeiter. Der weit überwiegende Teil ist im LFB beschäftigt. Welche Aufgaben hat der Landesforstbetrieb Der LFB ist ein Betrieb nach Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Landesforstbetrieb besteht aus einer Betriebsleitung und 24 Forstämtern. Dort liegen die vier Aufgaben wirtschaftliche, hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben sowie Beratung und Betreuung im Privatwald in einer Hand, was als Einheitsforstverwaltung bezeichnet wird. Aufgabenbereiche Bewirtschaftung des Landeswaldes Der Landeswald umfasst ca. 30 % der Waldfläche des Landes. Forsthoheit Genehmigungen und Versagungen nach dem Landeswaldgesetz, Tätigkeiten nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz, Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Durchführung staatlicher Fördermaßnahmen. Gemeinwohlaufgaben Hierzu zählen die 5 Jugendwaldheime, das Haus des Waldes und andere Aufgaben der Waldpädagogik und Umweltbildung. Außerdem wird hierzu die Ausbildung gezählt, da die Ausbildung der Waldarbeiter derzeit nicht für den eigenen Bedarf erfolgt. Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald Der Privatwald umfasst ca. 44 % der Waldfläche (weitere ca. 8 % sind derzeit noch Treuhandwald). Die Beratung der Privatwaldbesitzer erfolgt nach dem Landeswaldgesetz kostenfrei. Die Betreuung umfasst die übernahme von Leistungen der Betriebsleitung und des Betriebsvollzuges. Betreut werden durch den LFB ca. 45 % der Privatwaldfläche. Der Körperschaftswald umfasst ca. 5 % der Waldfläche des Landes und wird zu 2/3 durch den LFB betreut. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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