Innenminister Klaus Jeziorsky beruft Mitglieder der Härtefallkommission
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/05 Magdeburg, den 22. April 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky beruft Mitglieder der Härtefallkommission Nachdem die vom Kabinett beschlossene Härtefallkommissionsverordnung in Kraft getreten ist, hat der Innenminister heute die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission berufen. Aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission (¿Härtefallersuchen¿) kann das Ministerium des Innern anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Mit der Einrichtung dieser Kommission wurde ein Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen ¿ trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung ¿ aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann.¿ Mit der Entscheidung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gehe Sachsen-Anhalt keinen Sonderweg. In fast allen Bundesländern seien Regelungen für die Lösung ausländerrechtlicher Härtefälle getroffen oder beabsichtigt. Die Härtefallkommission und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wurden beim Ministerium des Innern eingerichtet. Die Kommission hat acht persönlich zu berufende Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder. Die Mitglieder und ihre Vertreter sollen über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen. Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Dritte können nicht verlangen, dass sich die Härtefallkommission mit einem bestimmten Fall befasst. Sie müssen sich daher mit ihrem Anliegen an ein Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über Härtefallersuchen mit Zweidrittelmehrheit. Die Annahme eines Härtefalls ist für Ausländer ausgeschlossen, die - in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden sind, - ausgewiesen wurden, - wiederholt oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen haben, - beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände täuschen, - zur Fahndung ausgeschrieben sind. Im Anschluss an die Berufung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder fand die konstituierende Sitzung der Härtefallkommission statt. Sie hat damit ihre Tätigkeit aufgenommen. Als Mitglieder der Kommission berief der Minister heute: Landkreistag Frau Christiane von Wagner Städte- und Gemeindebund Herr Wolfgang Horn LIGA der Freien Wohlpflege Herr Werner Täger Flüchtlingsrat Frau Grit Gurol Katholische Kirche Frau Monika Schwenke Evangelische Kirchen Herr Oberkonsistorialrat i. R. Gerhard Zachhuber Ministerium für Gesundheit und Soziales Herr Achim Bürig Ministerium des Innern Frau Christa Dieckmann Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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