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Magdeburg, den 25.04.2005

Land überführt Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/05 Magdeburg, den 26. April 2005 Land überführt Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung Auf Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung beschlossen, alle landeseigenen Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen und einen Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung ¿Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten¿ zu erarbeiten. Bei den Gedenkstätten handelt es sich um die Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿ Bernburg sowie die Gedenkstätten Langenstein-Zwieberge, ¿Roter Ochse¿ Halle (Saale), Moritzplatz Magdeburg und Deutsche Teilung Marienborn. Sofern die derzeit noch nicht vollzogene Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft erfolgt ist, soll auch diese Gedenkstätte in die Stiftung überführt werden. Für die Errichtung einer ¿Stiftung Sachsen-Anhaltischer Gedenkstätten¿, so Innenminister Jeziorsky, sprechen folgende Gründe: ¿ Die Gedenkstätten sollen nicht als unmittelbare Landesbehörde geführt werden, sondern innerhalb ihrer Aufgabenstellung möglichst unabhängig handeln. ¿ Die Stiftung schafft im Rahmen der Stiftungsorgane den Verfolgtenorganisationen und den Betroffenenverbänden sowie anerkannten Historikern und Pädagogen ein ständiges Forum zur Diskussion, Beratung und wissenschaftlichen Begutachtung im Sinne der Stiftungszwecke. ¿ Der Bestand der Gedenkstätten und die Kontinuität der Gedenkstättenarbeit sollen langfristig gesichert werden. ¿ Eine Stiftung verfügt über eine hohe Effizienz bei der Beschaffung von zusätzlichen Finanzmitteln. Den Regelungen der Gedenkstättenstiftungen der anderen Länder folgend, sind als Organe der Stiftung der Stiftungsrat und der Geschäftsführer sowie als weitere Gremien der Stiftungsbeirat und der wissenschaftliche Beirat vorgesehen. Der bisherige Gedenkstättenbeirat wird aufgelöst. Für die Erledigung der allgemeinen Aufgaben der Stiftung soll die Stiftung eine eigene Geschäftsstelle erhalten. Die Stiftung solle, nach Mitteilung von Jeziorsky, ihren Sitz in Magdeburg haben. Hierfür ist u. a. maßgebend, dass vier der derzeitigen fünf landeseigenen Gedenkstätten im unmittelbaren Umfeld der Landeshauptstadt Magdeburg liegen und sich viele Opferverbände und Kooperationspartner der Gedenkstätten im Bereich der politischen Bildung in Magdeburg und der näheren Umgebung befinden. Darüber hinaus bestehen enge Arbeitsbeziehungen zu Landtag und Landesregierung. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes solle die Stiftung ¿ wie auch die Gedenkstättenstiftungen in den anderen Ländern ¿ statt eines Stiftungskapitals, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert würde, einen jährlichen Zuschuss aus Landesmitteln erhalten. Dieser jährliche Zuschuss setzt sich aus den derzeit veranschlagten Ausgaben für die Gedenkstätten sowie den Personal- und Sachausgaben des Landesverwaltungsamtes zusammen. Das Fachreferat im Landesverwaltungsamt wird mit der Stiftungsgründung aufgelöst. Jeziorsky: ¿Für die Errichtung einer Gedenkstättenstiftung stehen somit, abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung, für das Haushaltsjahr 2006 Haushaltsmittel in Höhe von 1.597.600 ¿ zur Verfügung.¿ Die Ausgaben für die Gedenkstättenstiftung, so der Minister, können sich möglicherweise noch verringern, sofern es zu einer derzeit noch nicht bezifferbaren anteiligen institutionellen Förderung der Gedenkstättenstiftung durch den Bund käme. Info: Der Bund fördert bereits die Gedenkstättenstiftungen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen bis zu 50 Prozent der Mittel institutionell. Bayern und Niedersachsen stehen mit dem Bund über eine institutionelle Förderung ihrer Gedenkstättenstiftungen in Verhandlungen. Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, hinsichtlich einer institutionellen Förderung der künftigen Gedenkstättenstiftung ebenfalls an den Bund heranzutreten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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