: 54
Magdeburg, den 25.04.2005

Ministerin Wernicke beruft Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Forstreform/Ehrgeiziger Zeitplan

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 054/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 054/05 Magdeburg, den 26. April 2005 Ministerin Wernicke beruft Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Forstreform/Ehrgeiziger Zeitplan Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat wie angekündigt vier Arbeitsgruppen zur konkreten Ausgestaltung der bevorstehenden Forst-Strukturreform berufen. Wernicke betonte anlässlich der konstituierenden Sitzung am Montagabend: "Ich habe bereits zu Beginn der Forstreform-Debatte Transparenz und die Möglichkeit zur Mitwirkung zugesagt. Dazu stehe ich. Diese Zusage löse ich ein. Da brauche ich keine Nachhilfe ¿ weder von Gewerkschafts-, noch von anderer Seite." In allen Arbeitsgruppen wirken neben Verwaltungsfachleuten aus den Behörden auch Forst-Praktiker sowie Vertreter der Personalvertretungen mit. Sie sollen Details zur Umsetzung der organisatorischen Trennung von wirtschaftlichen und nichtbetrieblichen Aufgaben im Forst erarbeiten. Dabei geht es um konkrete Organisationsstrukturen, den Personaleinsatz und um Standorte. Wernicke bekräftigte: "Die organisatorische Trennung von wirtschaftlichen und nichtbetrieblichen Aufgaben im Wald führt zu mehr Spezialisierung. Das macht die Forstverwaltung effektiver." Zugleich betonte die Ministerin, dass die Reform ohne Kündigungen umgesetzt werden soll. Wernicke: "Auch das habe ich von Anbeginn an gesagt und dazu stehe ich." Die Ministerin setzt auf "konkrete und praktikable Vorschläge" der Arbeitsgruppen sowie auf ein zügiges Arbeiten der Fachleute. Die Arbeitsgruppen werden den gesamten Umsetzungsprozess bis zum Jahresende gestalten. Die ersten Meilensteine werden sie bereits bis 15. Juni abgeschlossen haben. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll eine änderung zum Waldgesetz in den Landtag eingebracht werden, so dass die Reform zu Jahresbeginn 2006 vollständig umgesetzt werden kann. Die Arbeitsgruppen wurden unter Bezug auf die künftige Organisationsstruktur im Landesforst gebildet. Sie sind besetzt mit Praktikern wie Forstamtsleitern und Revierförstern, mit dem Leiter des "Hauses des Waldes" sowie mit Vertretern der Personalräte, mit Personalverantwortlichen und Fachleuten des Ministeriums und aus nach geordneten Bereichen sowie vom Landesverwaltungsamt. Themen bezogen können auch Interessenvertreter der Waldbesitzer oder der Jäger in die Arbeitsgruppenarbeit einbezogen werden. Die Expertenrunden sollen auf die jeweilige Behörde zugeschnittene Umsetzungsschritte für die Reform vorbereiten. Dabei geht es um folgende vier Arbeitsgruppen und Bereiche, deren Aufgabenzuschnitte sich in Konsequenz der Forstreform ändern werden: Arbeitsgruppe 1: künftiger Forstbetrieb Arbeitsgruppe 2: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Arbeitsgruppe 3: ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) und Landesverwaltungsamt (LvwA) Arbeitsgruppe 4: Landesumweltamt (LAU) Die Leitungen der Arbeitsgruppen wurden übernommen von: AG 1: Eberhard Reckleben, Leiter Landesforstbetrieb und Jörg-Peter Kaschner, Forstamtsleiter Harzgerode AG2: Dr. Wolfgang Haacker, Präsident der LLG, und Dietmar Specht, Abteilungsleiter im Landesforstbetrieb AG3: Dr. Rolf Arndt, Leiter ALF Mitte und Hartwig Jork, Forstamtsleiter Halle AG4: Dr. Udo Kamm, Präsident des LAU, und Ernst-Günther Lehmann vom Landesverwaltungsamt Laut Kabinettsbeschluss vom 5. April wird die Landesforstverwaltung wie folgt umorganisiert: Die Landeswaldbewirtschaftung erfolgt wie bisher in einem LHO -Betrieb Die Betreuungsaufgaben im Privat- und Körperschaftswald als Kernstück der Aufgaben der Landesforstverwaltung im Privatwald übernimmt wie bisher der Förster vor Ort unter dem Dach der Landesanstalt für Landwirtschaft- und Gartenbau (LLG). Die LLG übernimmt auch die Rohholzmobilisierung, den Ausbau der Infrastruktur im Wald um ihn für Erholungssuchende attraktiver zu machen, die Berufsbildung, Umweltbildung, öffentlichkeitsarbeit und forstplanerische Leistungen wie z.B. Waldbiotopkartierung Die vier ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung übernehmen die Aufgabe der Bewilligungsbehörde für forstliche Fördermaßnahmen, die bisher vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen wurden. Sie übernehmen zudem die Aufgaben der unteren Forstbehörde (Forsthoheit) und Beratungsaufgaben, soweit diese nicht im Rahmen der Betreuung wahr genommen wird. Das Landesamt für Umweltschutz erhält die Zuständigkeit für Natura 2000 und das FFH- Gebietsmonitoring. Hintergrund: Was gehört zur Landesforstverwaltung? Die Landesforstverwaltung besteht in der Hauptsache aus dem Landesforstbetrieb (LFB) mit 24 Forstämtern und 196 Revieren, hinzu kommt die obere Forstbehörde im Landesverwaltungsamt (LVwA), die forstfachliche Aus- und Weiterbildung in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie die oberste Forstbehörde im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU). Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der gesamten Landesforstverwaltung? 591 Angestellte und Beamte und 632 Waldarbeiter. Der weit überwiegende Teil ist im LFB beschäftigt. Welche Aufgaben hat der Landesforstbetrieb Der LFB ist ein Betrieb nach Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Landesforstbetrieb besteht aus einer Betriebsleitung und 24 Forstämtern. Dort liegen die vier Aufgaben wirtschaftliche, hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben sowie Beratung und Betreuung im Privatwald in einer Hand, was als Einheitsforstverwaltung bezeichnet wird. Aufgabenbereiche Bewirtschaftung des Landeswaldes Der Landeswald umfasst ca. 30 % der Waldfläche des Landes. Forsthoheit Genehmigungen und Versagungen nach dem Landeswaldgesetz, Tätigkeiten nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz, Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Durchführung staatlicher Fördermaßnahmen. Gemeinwohlaufgaben Hierzu zählen die 5 Jugendwaldheime, das Haus des Waldes und andere Aufgaben der Waldpädagogik und Umweltbildung. Außerdem wird hierzu die Ausbildung gezählt, da die Ausbildung der Waldarbeiter derzeit nicht für den eigenen Bedarf erfolgt. Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald Der Privatwald umfasst ca. 44 % der Waldfläche (weitere ca. 8 % sind derzeit noch Treuhandwald). Die Beratung der Privatwaldbesitzer erfolgt nach dem Landeswaldgesetz kostenfrei. Die Betreuung umfasst die übernahme von Leistungen der Betriebsleitung und des Betriebsvollzuges. Betreut werden durch den LFB ca. 45 % der Privatwaldfläche. Der Körperschaftswald umfasst ca. 5 % der Waldfläche des Landes und wird zu 2/3 durch den LFB betreut. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung