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Magdeburg, den 25.04.2005

Olbertz: Stabiles Schulnetz mit erreichbaren Schulen auch bei weiter sinkenden Schülerzahlen sichern

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 166/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 166/05 Magdeburg, den 26. April 2005 Olbertz: Stabiles Schulnetz mit erreichbaren Schulen auch bei weiter sinkenden Schülerzahlen sichern In der heutigen Kabinettssitzung hat Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz über notwendige flankierende Maßnahmen zur Sicherung eines stabilen Schulnetzes in Sachsen-Anhalt informiert. ¿Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum 31.12.2003 Schulentwicklungspläne erarbeitet, die bis 2008/09 gelten. Angesichts der dramatisch zurückgehenden Schülerzahlen sind dabei Schulschließungen unvermeidlich. Dennoch erhalten wir im Ergebnis ein Schulnetz, das im ganzen Land alle Schulformen in erreichbarer Nähe vorhält. An dieser Grundlinie müssen wir aus schulfachlichen und wirtschaftlichen Erwägungen in jedem Fall festhalten¿, so der Minister. Dies werde auch von den Landkreisen und kreisfreien Städten erwartet. Jedoch würden auch einzelne Schulstandorte, die in diesen Schulentwicklungsplänen als bestandsfähig ausgewiesen sind, aus verschiedenen Gründen die notwendigen Zahlen für Anfangsklassen und damit letztendlich für den Erhalt der Schule nicht erreichen, erklärte Olbertz. Das sei schon jetzt absehbar. Diese Standorte müssten bei konsequenter Anwendung der Rechtsvorschriften zusätzlich geschlossen werden. Olbertz: ¿Dies würde das geplante Schulnetz in einer Weise ausdünnen, die wir den Schülern und ihren Familien besonders im ländlichen Raum nicht zumuten können. Im Grundschulbereich hat Sachsen-Anhalt längst die Kleine Landschule mit 40 Kindern an Einzelstandorten. Damit halten wir jedem Vergleich stand. Andere Länder haben in der Regel deutlich höhere Mindestschülerzahlen. Nun kommt es darauf an, auch bei den weiterführenden Schulen ein stabiles Schulnetz zu sichern.¿ Diese Maßnahmen sind im Einzelnen: - An bestandsfähigen Sekundarschulen können, vorwiegend in ländlichen Einzelstandorten, Eingangsklassen gebildet werden, auch wenn die erforderliche Zahl von 40 Schülern nicht erreicht wird (Entschließungsantrag des Landtages). Es müssen mindestens 20 Anmeldungen vorliegen, und die Schule muss die notwendige Gesamtgröße von 240 Schülern annähernd erreichen. Damit ist für diese Schulen im Planungszeitraum keine weitere Bestandsdiskussion notwendig. Bei einer dauerhaften Eingangsklassenbildung mit mindestens nur 20 Schülern ist die schulische Mindestgröße von 240 Schülern an Einzelstandorten allerdings nicht mehr gewährleistet. Mittelfristig könnten an solchen ländlichen Einzelstandorten Sekundarschulen entstehen, die deutlich unter den bisher notwendigen Gesamtgrößen liegen. - In Einzelfällen soll den Trägern der Schulentwicklungsplanung die Option eingeräumt werden, zum 31. Dezember 2005 erteilte Auflagen in den rechtskräftigen Genehmigungsbescheiden zu Schulentwicklungsplan erst zum 31. Dezember 2006 zu erfüllen. Damit können auch die Entwicklungen im Übertrittsverhalten nach der 4. Klasse berücksichtigt werden, auch wenn sie sich nur in wenigen Fällen entscheidend für die Bestandsfähigkeit einer Schule auswirken werden. - An Einzelstandorten im dünnbesiedelten ländlichen Raum kann es vereinzelt notwendig werden, Gymnasialstandorte jenseits des bereits möglichen zweizügigen Ausnahmefalls zu betreiben. Dies gilt beispielsweise, wenn ein anderes Gymnasium für einen erheblichen Anteil der Schülerinnen und Schüler nicht innerhalb einer zumutbaren Schulwegzeit erreichbar wäre. Hierzu führt ein Gymnasium einen gymnasialen Zug in den Klassen 5 bis 9 (bis zur gymnasialen Oberstufe) an einer kooperierenden Sekundarschule. Die Oberstufe kann hingegen nur an dem jeweiligen Stammgymnasium absolviert werden. Olbertz abschließend: ¿Die Tatsache, dass wir diese Maßnahmen bereits zum kommenden Schuljahr umsetzen, um gefährdete Schulstandorte zu erhalten, die eigentlich als bestandsfähig ausgewiesen sind, macht nachdrücklich deutlich, dass die in den mittelfristigen Schulentwicklungspläne bis 2008/09 vorgesehenen Schulschließungen unumgänglich sind. Bestandsfähige Schulen sollen jedoch erhalten bleiben, auch wenn sie die erforderlichen Schülerzahlen unerwartet nicht erreichen. Auf diese Weise können wir das mit der Schulentwicklungsplanung entstandene Schulnetz sichern.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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