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Magdeburg, den 28.04.2005

Zu Äußerungen des Baugewerbeverbandes / Freihändig verhoben: Öffentliche Kritik basiert auf falschen Angaben zur Auftragsvergabe

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 59/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 59/05 Magdeburg, den 29. April 2005 Zu Äußerungen des Baugewerbeverbandes / Freihändig verhoben: Öffentliche Kritik basiert auf falschen Angaben zur Auftragsvergabe Der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbands Sachsen-Anhalt, Guido Henke, hat die Öffentlichkeit bei seiner scharfen Kritik an geplanten Änderungen der Vergabepraxis im öffentlichen Auftragswesen falsch informiert. Sein Protest ist gegenstandslos ¿ im Gegensatz zu Bayern hebt Sachsen-Anhalt die Bagatellgrenze für die freihändige Auftragsvergabe der öffentlichen Hand nicht auf 30.000 Euro an. In dieser Richtung gab es zwar auch in Sachsen-Anhalt Forderungen, aber die sind längst vom Tisch ¿ im Interesse der Bauindustrie, genau wie es Herr Henke fordert. Die Bagatellgrenze für die freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge bei Bau- und Dienstleistungen sowie Lieferungen liegt in Sachsen-Anhalt seit zehn Jahren bei 13.000 Euro. Sie wird geringfügig auf 15.000 Euro angehoben.  Das gilt allerdings ausschließlich für Aufträge nach § 109 der Gemeindeordnung, also nicht für Aufträge von Landesbehörden. Hier bleibt es bei der Grenze von 13.000 Euro. Herr Henke zeigt sich schlecht informiert. Ein Anruf im Ministerium hätte genügt. Er weiß aus vielen Gesprächen, dass er hier immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Baubranche findet. Die geplanten Änderungen des Vergabeerlasses werden voraussichtlich am 2. Mai im Ministerialblatt des Landes veröffentlicht. Damit treten auch Anhebungen der Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen ohne besondere Begründung in Kraft. Hier folgt Sachsen-Anhalt dem bayerischen Vorgehen. Die bisherige Obergrenze lag generell bei 50.000 Euro Auftragswert ohne Umsatzsteuer. Für Lieferungen bleibt sie unverändert. Ausschließlich für Auftraggeber nach § 109 der Gemeindeordnung gelten künftig diese Wertgrenzen bei Beschränkten Ausschreibungen: 300.000 Euro im Tiefbau; 150.000 Euro im Hochbau/Rohbau für Erd-, Beton- und Mauerarbeiten mit und ohne Putz; 75.000 Euro für Ausbaugewerke im Hochbau, für Pflanzungen und Straßenausstattung. Ein Passus im neuen Runderlass regelt Wettbewerb und Nichtdiskriminierung. Dazu heißt es u. a.: ¿Die Auftraggeber sind verpflichtet, für transparente und diskriminierungsfreie Beschaffungsvorgänge sowie einen fairen und lauteren Wettbewerb Sorge zu tragen. Kleine und mittlere Unternehmen sind angemessen zu berücksichtigen. Auf eine ausreichende Streuung der Angebotsaufforderungen ist zu achten. Auch neuen Bewerbern aus anderen Kommunen und Landkreisen soll Gelegenheit zur Angebotsabgabe gegeben werden.¿ Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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