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Magdeburg, den 01.05.2005

Erhalt des Havelberger Gymnasiums nicht möglich / Land bietet maßgeschneiderte Sonderregelung an

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 068/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 068/05 Magdeburg, den 2. Mai 2005 Erhalt des Havelberger Gymnasiums nicht möglich / Land bietet maßgeschneiderte Sonderregelung an Das Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg muss entsprechend des genehmigten Schulentwicklungsplans des Landkreises wegen der dramatisch sinkenden Schülerzahlen zum 31. Juli 2006 geschlossen werden. Die Schule kann nicht als selbstständiges Gymnasium weitergeführt werden, weil die zu einer bundesweiten Anerkennung des Abiturs notwendigen Fächerangebote in einem einzügigen Gymnasium nicht vorgehalten werden können. Deshalb muss an den Grundsätzen der Schulentwicklungsplanung festgehalten werden. Das nächste Gymnasium befindet sich in Tangermünde. Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler aus der Region Havelberg erreicht den Standort Tangermünde nicht innerhalb einer zumutbaren Schulwegszeit. Aus diesem Grund hat das Land eine spezielle Lösung für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 ¿ 9) entwickelt. In Havelberg kann eine Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde mit organisatorischer Anbindung an die örtliche Sekundarschule zugelassen werden. Diese Einzelfalllösung greift zum 1. August 2006. In der Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) ist die Zusammenführung der Schülerinnen und Schüler am Stammgymnasium in Tangermünde allerdings zwingend notwendig, um das notwendige Fächerspektrum anbieten zu können und die bundesweite Anerkennung des Abiturs nicht zu gefährden. Staatssekretär Willems bezeichnete diese Lösung als einen sehr weitreichenden und maßgeschneiderten Kompromiss, den es in dieser Form nur in Havelberg gebe. Er nehme Rücksicht auf die Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen und Schüler, nicht zu weite Schulwege in Kauf nehmen zu müssen, aber auch auf den Anspruch der Abiturientinnen und Abiturienten auf ein bundesweit anerkanntes Reifezeugnis. Die in den letzten Tagen vorgetragene Kritik an der Ablehnung des Privatgymnasiums Havelberg durch das Kultusministerium wies Willems in aller Deutlichkeit zurück. ¿Wir müssen mit der Genehmigung einer privaten Ersatzschule die Gleichwertigkeit der Lernbedingungen gegenüber einer öffentlichen Schule garantieren. Das Schulgesetz verpflichtet uns, die Genehmigungsvoraussetzungen genau zu prüfen. Die Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Verlässlichkeit. Es ist absurd, in diesem Zusammenhang den Vorwurf zu formulieren, die Landesregierung verhindere bewusst die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Seit Übernahme der Regierung im Jahr 2002 haben wir 19 allgemein bildende und 33 berufsbildende freie Schulen genehmigt. Diese Zahl spricht wohl eine deutliche Sprache, welchen Stellenwert wir diesem Aspekt des Bildungssystems beimessen. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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