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Magdeburg, den 09.05.2005

Wernicke: Sachsen-Anhalt in punkto Nationalparkfusion auf der Zielgeraden / Entwurf für neues Nationalparkgesetz zur Anhörung freigegeben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/05 Magdeburg, den 10. Mai 2005 Wernicke: Sachsen-Anhalt in punkto Nationalparkfusion auf der Zielgeraden / Entwurf für neues Nationalparkgesetz zur Anhörung freigegeben Sachsen-Anhalt befindet sich in Sachen Harz-Fusion auf der Zielgeraden. Das Kabinett gab am Dienstag den Entwurf von Umweltministerin Petra Wernicke für ein neues Nationalparkgesetz zur Anhörung frei. Der Landtag kann sich somit noch vor der parlamentarischen Sommerpause erstmals mit dem Gesetzeswerk befassen. Eine Fusion der beiden Nationalparke wie geplant zum 1. Januar 2006 rückt in greifbare Nähe. Wernicke äußerte sich zufrieden: ¿Wir haben zügig und zielorientiert verhandelt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.¿ In Niedersachsen laufen derzeit parallel die Arbeiten für ein neues Nationalparkgesetz auf Hochtouren. Die beiden Gesetzestexte sind zwischen den Ländern abgestimmt und weitgehend identisch. Wernicke sagte: ¿Gemeinsames Anliegen in allen Gesprächen zwischen Sachsen-Anhalt und  Niedersachsen war immer, dass wir die Einheit im Harz wollen. Dieses Ziel werden wir wie verabredet erreichen. Wir haben ein einladendes Gesetz geschrieben, das positiv beschreibt, wo und in welcher Form im gemeinsamen Nationalpark Nutzungen möglich sind.¿ Mit den neuen Nationalparkgesetzen vereinheitlichen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ihre bisherigen Regelungen im Harz. Dies geschieht unter strikter Wahrung der fachlichen Standards. Vereinheitlicht werden etwa Gesetzesformulierungen zum Schutzzweck und die Gebietsgliederung, zur Pflege und Entwicklung oder zu Forschung, Information und Bildung. Grundlage ist der zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretene Staatsvertrag, in dem sich Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur Fusion der beiden Nationalparke im Harz verpflichten. Wernicke sieht in der Fusion ausschließlich Vorteile. Sie sagte: ¿Ein einheitlicher Nationalpark im Harz liegt im Interesse des Naturschutzes und im Interesse der Menschen in der Region.¿ Insbesondere an der bisherigen Nahtstelle der beiden Nationalparke werde es zu einer besseren Verzahnung der Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen kommen. Für die Bevölkerung in der Region und die Besucher werde der Harz als einheitlicher Naturraum sichtbar und erlebbar. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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