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Magdeburg, den 16.05.2005

Kultusministerium verwahrt sich gegen Unterstellungen bezüglich des Gymnasialstandortes Havelberg

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 081/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 081/05 Magdeburg, den 17. Mai 2005 Kultusministerium verwahrt sich gegen Unterstellungen bezüglich des Gymnasialstandortes Havelberg Im Zusammenhang mit  einigen offenen Briefen zur Zukunft des Gymnasialstandortes Havelberg, die in der Volksstimme abgedruckt waren, verwahrt sich das Kultusministerium gegen die darin zum Ausdruck gebrachten, in Ton und Inhalt unangemessenen und haltlosen Unterstellungen. Es ist unwahr, dass der Antrag für ein freies Gymnasium am Standort Havelberg im Kultusministerium nicht sorgfältig geprüft worden sei. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Gerade für den Standort Havelberg wurden im Hinblick auf die demographisch schwierige Situation (die geringen Schülerzahlen kann das Kultusministerium nicht beeinflussen) alle Möglichkeiten gründlich abgewogen. Das Kultusministerium ist leider nicht befugt, die Öffentlichkeit über die genauen Ablehnungsgründe zu informieren, machen aber darauf aufmerksam, dass die Bedingungen des Schulabschlusses und die Anforderungen an das Lehrpersonal mit den Standards an öffentlichen Schulen vergleichbar sein müssen. Es steht dem freien Träger die Möglichkeit offen, für das Schuljahr 2006/07 einen erneuten, diesmal genehmigungsfähigen Antrag zu stellen. Das Kultusministerium sichert ausdrücklich die schnelle Prüfung zu, damit in Havelberg vielleicht schon Ende des Jahres Klarheit besteht. Die von Staatssekretär Willems verfügte Sonderregelung der Bildung der Klasse 5 für das Schuljahr 2005/06 lässt ausreichenden Spielraum. Die angekündigte Lösung der Bildung von gymnasialen Klassen 5 bis 9 als Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde und in Kooperation mit der örtlichen Sekundarschule nimmt in weitreichender Weise auf die Belange des Schulstandortes Rücksicht und findet sich im ganzen Land Sachsen-Anhalt kein zweites Mal. Diese Lösung nimmt auch Rücksicht auf die Familien, für deren Kinder u.a. wegen des Schulgeldes der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft nicht in Frage kommt. Im gesamten Bereich der Kultusministerkonferenz gilt für die Jahrgangsbildung in den Klassen 11 und 12 die Anzahl von 50 Schülerinnen und Schülern als Untergrenze für eine Differenzierung , die den Anforderungen an ein bundesweit anerkanntes Abitur gerecht wird. Das Kultusministerium ist nicht bereit, um kurzfristiger Effekte willen die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler in irgendeiner Weise zu gefährden. Dazu Staatssekretär Willems: ¿Angesichts vielfältiger Bemühungen, der hier beschriebenen Lösungsoptionen, wiederholten Gesprächen mit den Beteiligten und eines für den 31. Mai 2005 vorgesehenen weiteren Gespräches vor Ort mit Vertretern der Stadt, des Landkreises, der Elternschaft und des freien Trägers ist der öffentlich erhobene Vorwurf der Untätigkeit absurd und erleichtert konstruktive Gespräche keinesfalls. Insbesondere der Ton der veröffentlichten Leserbriefe gegenüber dem Ministerpräsidenten und der Hausleitung des Kultusministeriums ist indiskutabel. Es ist in diesem Zusammenhang sehr bemerkenswert, dass den Minister zahlreiche zustimmende Briefe von Eltern der Klasse 4 erreichen.¿ Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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