International bedeutsamer Vogellebensraum: "Bergbaufolgelandschaft Geiseltal" ist jetzt Naturschutzgebiet
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 072/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 072/05 Magdeburg, den 20. Mai 2005 International bedeutsamer Vogellebensraum: "Bergbaufolgelandschaft Geiseltal" ist jetzt Naturschutzgebiet Sachsen- Anhalt hat ein weiteres Naturschutzgebiet bekommen. Umweltministerin Petra Wernicke und der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach, erklärten: Die 1.156 Hektar große "Bergbaufolgelandschaft Geiseltal" im Kreis Merseburg-Querfurt wurde per Verordnung als Naturschutzgebiet dauerhaft unter Schutz gestellt. Ministerin Wernicke betonte: "Gerade im südlichen Teil Sachsen-Anhalts, wo die Natur weiträumig Jahrhunderte lang industrieller Nutzung weichen musste, ist es wichtig, ihr Schritt für Schritt Teile davon wieder zurück zu geben. über Generationen prägten im Geiseltal die Krater der Braunkohlentagebaue und die gewaltigen Stahlkolosse der Abraumbagger die Landschaft. Mit der Ausweisung des Naturschutzgebietes erhält die Natur Gelegenheit, ihre zurück gewonnenen Bastionen weiter zu festigen." Präsident Leimbach, der mit seiner Unterschrift die Verordnung in Kraft setzte, erklärte: "Während des gesamten Verfahrens haben die Mitarbeiter meiner Behörde besonderen Wert darauf gelegt, alle vorgesehenen Maßnahmen mit den betroffenen Bürgern, den Kommunen, Verbänden und Vereinen zu beraten und abzustimmen." Besonders bezüglich der touristischen Entwicklungen fanden zahlreiche Gespräche mit dem Kommunalen Zweckverband Geiseltalsee und den Kommunen statt. Einvernehmlich wurden Wander-, Reitwege und Radwege und weitere geplante touristische Projekte abgestimmt. Hierbei wurde unter anderem der auf der Halde Klobikau vorhandene Aussichtsturm mit hervorragendem Landschaftspanorama eingebunden. Die Ausweisung des neuen Naturschutzgebietes dient nicht zuletzt auf Grund seiner standörtlichen Vielfalt und strukturreichen Geländemorphologie in weiten Teilen dem unbeeinflussten Ablauf der natürlicher Entwicklung in einer typischen Bergbaufolgelandschaft. Im Geiseltal haben sich während des Braunkohleabbaues in damals bereits stillgelegten Tagebauabschnitten und nach der endgültigen Aufgabe der Nutzung zahlreiche seltene und geschützte Tierarten angesiedelt. Besonders für brütende sowie rastende Wasservogelarten hat das Geiseltal eine herausragende Bedeutung. Mit der Unter-Schutz-Stellung ist für das Gebiet ein Konzept der Sicherung, das sowohl schonende Nutzung als auch Totalschutz vereint, vorgesehen. Die für Wasservögel besonders wertvollen künftigen Uferbereiche der Innenkippen werden überwiegend Bestandteil einer Kernzone, die ohne menschliche Einflussnahme sich selbst überlassen werden soll. Hierfür erwarb der Kommunale Zweckverband Geiseltalsee, zu 90 Prozent gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt, die Fläche. Für die Halde Klobikau hingegen sind die naturschonende Bewirtschaftung von Wald- und Weinbauflächen und ein sanfter Tourismus vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden, Träger öffentlicher Belange, Naturschutz- und Berufsverbände hatten die Möglichkeit, ihre Hinweise und Bedenken einzubringen. Diese sind dann umfassend in die neue Verordnung eingeflossen. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten im Geiseltal und die Flutung werden durch die Ausweisung des Schutzgebietes nicht beeinträchtigt. Hintergrundinformation: Insgesamt gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt rund 200 Naturschutzgebiete. Sie nehmen 2,68 Prozent der Landesfläche ein. Unter den Naturschutzgebieten sind eine Reihe noch durch Verordnungen aus DDR-Zeiten unter Schutz gestellt. Die Rechtskraft wurde mit dem Einigungsvertrag in das neue Rechtssystem überführt. Das erste nach dem sachsen-anhaltischen Naturschutzgesetz verordnete NSG war 1993 der "Göttersitz" bei Naumburg. Die alten Naturschutzverordnungen, die nach wie vor gültig sind, werden schrittweise dem neuen Recht angepasst. Dabei kann es dazu kommen, dass sich die Anzahl der Naturschutzgebiete zeitweise verringert, wenn mehrere kleine NSG zusammengeführt werden. Das ist zum Beispiel beim Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes "Drömling" vorgesehen. Die "Halden der Bergbaufolgelandschaft Geiseltal" wurden bereits 1999 in ähnlicher Abgrenzung als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt. Dieser Schutz lief im vergangenen Jahr aus. Mit der jetzigen Neuausweisung erfolgte die dauerhafte Sicherstellung. In dem in weiten Teilen strukturarmen Naturraum der Querfurter Platte stellen die Braunkohlefolgelandschaften sowohl strukturell, als auch aufgrund ihrer Fauna, Flora und Habitate sehr wertvolle Lebensräume dar. Eine herausragende Bedeutung kommt dabei dem Bereich der Innenkippen der Tagebaue Mücheln und Neumark-Nord sowie den Halden Klobikau und Blösien zu. Im Rahmen mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen konnte hier eine, dem Wandel der natürlichen Sukzession unterzogene, sehr große Anzahl in Sachsen-Anhalt und in Deutschland gefährdeter Pflanzen- und Tierarten nachgewiesen werden. Das gesamte Geiseltal ist ein überregional bedeutsamer Vogellebensraum. Von herausragender Bedeutung sind Brutvorkommen von Uhu, Bienenfresser, Raubwürger und Blaukehlchen auf den Innenkippen bzw. Braun- und Schwarzkehlchen, Grauammer sowie eine hohe Greifvogelbrutdichte auf den Halden. Das Geiseltal hat bereits jetzt internationale Bedeutung als Rast- und überwinterungsgebiet für Zugvögel, insbesondere für Wildgänse, die sich dort zu Tausenden am Schlafplatz sammeln. Mit seinem Umland ist das Geiseltal eines der am dichtesten durch den farbenprächtigen Bienenfresser besiedelten Gebiete innerhalb Deutschlands. Im Gebiet kommen auch gefährdete Pionierbesiedler der Rohbodenflächen (wie die Blauflügelige Sandschrecke) und gefährdete Wildbienenarten sowie die in Sachsen-Anhalt bereits als ausgestorben gegoltenen Pflanzenarten Acker-Spatzenzunge und Stumpfkantige Hundsrauke vor. Die Flachwasserbereiche und stehenden Gewässer bilden Reproduktionsgewässer für gefährdete Libellen- und Amphibienarten. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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