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Halle (Saale), den 22.05.2005

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird seit 1991 gefördert

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 43/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 43/2005 Halle (Saale), den 23. Mai 2005 Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird seit 1991 gefördert Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Arbeitnehmer zu schaffen, erfordert nicht nur soziales Engagement, sondern oft auch besondere materielle Voraussetzungen. Zusätzliche Ausgaben sind dabei meist unumgänglich. Um den Arbeitgebern diesen Schritt zu erleichtern, unterstützt sie ¿ wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen ¿ das Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes (LVwA) auch finanziell. Die Mittel dafür kommen aus der Ausgleichsabgabe, die Betriebe zahlen müssen, die nicht den gesetzlich festgelegten Mindestanteil an schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Gefördert wird die Schaffung und der Erhalt von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Arbeitnehmer bereits seit 1991. Dabei ist der Förderumfang enorm gestiegen. Wurden z.B. im Jahr 1992 Fördermittel in Höhe von knapp einer Million DM an Arbeitgeber zur Unterstützung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen gezahlt, waren es 2003 bereits 6,1 Mio Euro, die vom Integrationsamt bewilligt wurden. Seit 2001 umfasst die Förderung auch die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben in sogenannten Integrationsprojekten. Diese bieten Menschen, die durch ihre Behinderung besonders betroffen und auf dem ersten Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar sind, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse und arbeitsbegleitende Betreuung. Dabei muss der Anteil schwerbehinderter Arbeitnehmer an den Gesamtbeschäftigten des Projektes mindestens 25 % betragen. Die Tabelle veranschaulicht den erheblichen Anstieg der Leistungen an Arbeitgeber von 1991 bis 2003: Jahr Leistungen an Arbeitgeber Betroffene schwerbehinderte Menschen 1991 3.000,00 DM n.b. 1992 955.002,92 DM 44 1993 4.011.102,00 DM 272 1994 7.456.197,00 DM 477 1995 10.142.322,00 DM 298 1996 5.922.933,04 DM 354 1997 5.732.924,00 DM 491 1998 6.336.006,00 DM 236 1999 4.848.000,00 DM* 302* 2000 4.901.117,00 DM 297 2001 4.265.753,00 EUR 646 2002 7.329.622,00 EUR 886 2003 6.105.523,00 EUR 820 * für 1999 liegen nur geschätzte Zahlen vor Zahlen für das Jahr 2004 liegen noch nicht vor. Die Förderung bewegte sich aber auf etwa gleichem Niveau wie 2003. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die Arbeitgeber sachkundige Beratung durch die Fachdienste des Integrationsamtes und die Integrationsfachdienste. Das Integrationsamt des LVwA befindet sich in Halle(Saale) in der Neustädter Passage 15, Tel.: (0345) 6912 - 501 und in der Nebenstelle des Integrationsamtes in Magdeburg in der Halberstädter Straße 39a, Tel.: (0391) 627 - 3348. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244

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