Kabinett verabschiedet Krankenhausplan ab 2005/ Gesundheitsminister Kley: "Systemwechsel ist vollzogen"
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 234/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 234/05 Magdeburg, den 24. Mai 2005 Kabinett verabschiedet Krankenhausplan ab 2005/ Gesundheitsminister Kley: "Systemwechsel ist vollzogen" Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Krankenhausplan des Landes ab 2005 verabschiedet und somit einen Systemwechsel von einer Kapazitätsplanung hin zur leistungsbasierten und qualitätsorientierten Planung vollzogen. Gesundheitsminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettsitzung: ¿Sachsen-Anhalt übernimmt mit der jetzt vollzogenen Umstellung der Krankenhausplanung bundesweit eine Vorreiterrolle und beweist damit, dass Sachsen-Anhalt früher aufsteht.¿ Für die Bürgerinnen und Bürger im Land werde mit dieser Planung die medizinische Versorgung im Wesentlichen abgesichert. Auch künftig sei in Sachsen-Anhalt die Krankenhausversorgung in der Fläche gewährleistet. ¿Von der stärkeren Fokussierung der Schwerpunkte und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser versprechen wir uns zukünftig eine Verbesserung der Qualität bei Operationen und anderen Therapien zum Wohle der Patienten¿, betonte Kley. Der Minister dankte allen an der Krankenhausplanung Beteiligten für ihren kooperativen Einsatz beim Beschreiten dieses neuen Weges: ¿Erstmals seit 1996 wurde der Krankenhausplan im Krankenhausplanungsausschuss einvernehmlich verabschiedet. Hierfür möchte ich vor allem den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt meinen Dank aussprechen. Für uns ist das ein Zeichen, dass der Weg, den wir als richtig erkannt und eingeschlagen haben, auch im Krankenhausplanungsausschuss als zielführend anerkannt ist.¿ Der neue Krankenhausplan erfordere auch weiterhin die aktive Mitgestaltung der Krankenhausträger und der Landesverbände der Krankenkassen, die mit der Ausgestaltung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen gemeinsam die zukünftigen Leistungsprofile der Krankenhäuser innerhalb der vorgegebenen Versorgungsaufträge umzusetzen haben. ¿Die Politik hat den hierfür notwendigen Rahmen gesetzt und wird den Prozess auch weiterhin begleiten. Die gemeinsame Erarbeitung des Krankenhausplanes gibt mir die Zuversicht, dass auch die Weiterentwicklung der Rahmenvorgaben sowie erforderliche Kooperationen zwischen den Krankenhäusern erfolgreich umgesetzt werden¿, so Minister Kley abschließend. Inhalt und Struktur des Krankenhausplans für Sachsen-Anhalt ab 2005 Grundlage für den neuen Krankenhausplan ist das Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 14.04.2005. Der Krankenhausplan ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen. Mit dem Krankenhausplan soll der Versorgungsbedarf in bezug auf stationäre Behandlung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt sichergestellt werden. So dient er als Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln des Landes. Gleichzeitig orientieren sich Krankenkassen und Krankenhausträger bei ihren Vertragsverhandlungen am Krankenhausplan. Die traditionelle Krankenhausplanung legt fest, welche Bettenzahl in welcher Fachabteilung eines Krankenhauses steht. Der neue Krankenhausplan für Sachsen-Anhalt verlässt diesen Weg ¿ bis auf die psychiatrischen Fachbereiche. Er weist die Krankenhäuser mit Standorten und Fachgebieten aus und gliedert diese abgestuft nach Qualität und Leistungsfähigkeit in ein flächendeckendes funktionales Netz. Zusätzlich sind Zentren und Schwerpunkte der Versorgung, zum Teil als Empfehlung, enthalten. Sie sind als Hinweis an die Vertragspartner zur Aufstellung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen aber auch als erste Eckpfeiler zur Konzentration bzw. Vernetzung von Leistungsangeboten zu sehen. Hier sind in Zukunft, insbesondere in den nächsten zwei Jahren, mehr Kooperationen und Absprachen zwischen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt notwendig. Dafür geben die vom Land gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft erarbeiteten Rahmenvorgaben bereits jetzt entsprechende Anregungen. Darüber hinaus gibt der Krankenhausplan die Ausbildungsstätten wieder. Rein informativ - insbesondere für die Planungen des Katastrophenschutzes ¿ enthält der Plan die Anzahl der in den Krankenhäusern aufgestellten Betten. Landesweit werden insgesamt 50 Krankenhäuser einschließlich der Universitätskliniken an 61 Standorten im Krankenhausplan ausgewiesen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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