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Magdeburg, den 24.05.2005

Land und Verbände einigen sich über Frühförderung / Entwicklungschancen für Frühförderkinder in Sachsen-Anhalt gewährleistet

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 077/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 077/05 Magdeburg, den 20. Mai 2005 Land und Verbände einigen sich über Frühförderung / Entwicklungschancen für Frühförderkinder in Sachsen-Anhalt gewährleistet Magdeburg . Am 17. Mai 2005 haben sich das Sozialministerium und Verbände der Freien Wohlfahrt zugunsten der Frühförderung von Kindern mit Behinderungen auf eine Übergangsregelung geeinigt. Gemeinsam wurde nun erreicht, dass die Förderung auch weiterhin im gesamten notwendigen Umfang geleistet werden kann. Für die zukünftige Ausrichtung wurden wichtige Grundlagen gelegt. Die Entwicklungschancen der Frühförderkinder werden damit in Sachsen-Anhalt gewährleistet. Als Ergebnis intensiver Verhandlungen zahlt das Land für den Zeitraum vom 01.01.2005 zunächst bis zum 31.07.2005 eine landesweit einheitliche Pauschale von 70 Euro pro Frühfördereinheit, so dass künftig vergleichbare Leistungen auch gleich vergütet werden. Damit ist sowohl für die betroffenen Kinder eine landesweit einheitliche Leistungsgewährung als auch eine angemessene Vergütung der Leistungserbringer gesichert. Die vereinbarte Pauschale gilt für alle Kinder, die im vorgenannten Zeitraum Leistungen der Frühförderung erhalten. Bereits in der Vergangenheit hatten die Verhandlungspartner einen Bedarf von 45 bis zu 60 Minuten direkter Förderung am Kind innerhalb einer Fördereinheit als bedarfsgerecht angesehen. Es wurde vereinbart, dass die Frühförderung zukünftig in dem vereinbarten Umfang auch landesweit erbracht wird. Der nun vereinbarte Förderzeitraum war bislang nicht überall üblich. Bisher bestand dazu eine sehr unterschiedliche Leistungserbringung. Damit wird der Förderbedarf der Frühförderkinder noch stärker in den Mittelpunkt gerückt. Mit der Einigung zu dieser Übergangsregelung rückt das gemeinsame Ziel des Landes und der Leistungserbringer, die Gestaltung der Frühförderung zu einer sogenannten Komplexleistung zu qualifizieren ein wesentliches Stück näher. Unter Komplexleistung ist dabei die Kombination medizinischer und heilpädagogischer Leistungen zu verstehen. Im Hinblick auf diese Komplexleistung wird die angemessene Verteilung von ambulanter und mobiler Leistungserbringung vorbereitet und schrittweise umgesetzt, wobei das Sozialministerium von durchschnittlich gleichen Anteilen zwischen mobiler und ambulanter Frühförderung ausgeht. Während einerseits Frühförderer weiterhin Kinder mobil zu Hause aufsuchen, wird andererseits nun ein vernetztes ambulantes Angebot in den Frühförderstellen aufgebaut. Mit der zum 01.08.2005 vorgesehenen schrittweisen Einführung der Komplexleistung werden die erforderlichen Leistungen damit zukünftig entsprechend der seit 2003 geltenden gesetzlichen Grundlagen erbracht werden. Zwischen Land und Verbänden bestand Einigkeit darin, den dafür notwendigen Abschluss der Landesrahmenvereinbarung weiter zu forcieren. Hierzu werden Sozialministerium und Wohlfahrtsverbände kurzfristig die Gespräche mit den Krankenkassen über deren finanzielle Beteiligung fortführen. Land und Verbände einigten sich dahingehend, dass die in der Übergangsregelung gefundenen Zahlungsmodalitäten bis zum Abschluss der Landesrahmenvereinbarung fortgeführt werden. Dieser Verabredung liegt zugrunde, dass beide Seiten vom Abschluss der Landesrahmenvereinbarung bis spätestens Ende 2005 ausgehen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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