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Magdeburg, den 24.05.2005

Statement von Kultusstaatssekretär Winfried Willems zur Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde zu Halle vom 23. 05. 2005

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/05 Magdeburg, den 25. Mai 2005 Statement von Kultusstaatssekretär Winfried Willems zur Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde zu Halle vom 23. 05. 2005 Dem Kultusministerium wurde unter dem 24. 05. 2005 die Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde zu Halle zur Mitteilung des MDR ¿Sachsen-Anhalt geht Reform für Jüdische Gemeinden an¿ vom 22. 05. 2005 übersandt. Herr Staatssekretär Willems kann in der angesprochenen MDR-Mitteilung keine Unrichtigkeiten erkennen. Schließlich hatte der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht vom 10. 12. 2002 auch in der Jüdischen Gemeinde zu Halle erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung festgestellt, was letztlich zu den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führte. In der Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde zu Halle wird zudem der Eindruck erweckt, als handle es sich bei Fragen einer rechtsstaatlichen Normen genügenden Satzungsgestaltung der Jüdischen Gemeinde zu Halle um eine innerreligiöse Angelegenheit. Dem ist nicht so. Eine rechtsstaatliche Satzung gehört im Gegenteil zu den maßgeblichen Voraussetzungen, nach denen das Land einer Religionsgemeinschaft die Körperschaftsrechte verleiht. Abwegig ist die Einlassung zu Fragen der Verteilung der Staatsleistungen in Bezug auf die Ansprüche der Synagogengemeinde zu Halle, wenn davon gesprochen wird, dass ¿der Landesverband der Synagogengemeinde zu Halle nicht die Teilnahme an den Staatsleistungen verweigert.¿ Vielmehr gab es wegen der Weigerung des Landesverbandes, die Synagogengemeinde zu Halle an den Staatsleistungen zu beteiligen, eine acht Jahre währende Auseinandersetzung, die zuletzt am 11. 11. 2004 durch das OVG Magdeburg zu Gunsten eines Anspruchs der Synagogengemeinde zu Halle entschieden wurde. Dieses Urteil erlangte noch keine Rechtskraft, weil der Landesverband Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Berufung eingereicht hat. Alle Vermittlungsversuche des Landes in den zurückliegenden Jahren schlugen fehl. Selbst ein von der Synagogengemeinde zu Halle angebotener Kompromiss, der den Interessen des Landesverbandes durchaus entgegen kam, wurde im Frühjahr 2004 von diesem zurückgewiesen. Der Landesregierung ist im Interesse aller hier lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens an einer baldigen tragfähigen Regelung der offenen Probleme außerordentlich gelegen, sie strebt entsprechende vertragliche Neuregelungen an. Aus diesem Grund hat Herr Staatssekretär Willems alle Vertragspartner für den 01. 06. 2005 zu einem ersten Gespräch in das Kultusministerium eingeladen. Für erfolgreiche Vertragsverhandlungen wird es notwendig sein, dass der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Halle, der sich in den vergangenen zwei Jahren ¿ entgegen den Vorständen der Jüdischen Gemeinden in Magdeburg und Dessau allen Lösungsvorschlägen verweigert hat ¿ diese uneinsichtige Haltung, wie sie nun auch in dieser Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht wird, grundlegend geändert. ¿Dafür ist es höchste Zeit¿ ¿ so Herr Staatssekretär Willems. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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