Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/05 Magdeburg, den 26. Mai 2005 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 5 der Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005 Anrede, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes sind intensive und konstruktive Beratungen im Innenausschuss und im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser vorausgegangen. Dabei wurde eines deutlich: - Trotz mancher Schwierigkeiten und Problemen in Einzelfällen verlief die Bewältigung der Jahrhundertkatastrophe im August 2002 insgesamt erfolgreich und - wir verfügen in Sachsen-Anhalt über ein gut organisiertes und leistungsfähiges System der Katastrophenabwehr. An diesem bewährten System des Katastrophenschutzes mit der grundsätzlichen Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die Katastrophenabwehr wollen wir festhalten. Ihre Ortsnähe und Ortskenntnis, das Wissen um die jeweiligen räumlichen und personellen Verhältnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche Katastrophenbewältigung. Auf dieser Verwaltungsebene können sinnvolle technische Einsatzleistungen gebildet und Kräfte mit der notwendigen Ortskenntnis geführt werden. Die Hochwasserkatastrophe hat aber auch gezeigt, dass trotz der in der Regel gut organisierten und kompetenten Hilfe Verbesserungsbedarf und auch die Notwendigkeit klarstellender und ergänzender gesetzlicher Regelungen besteht. Anrede, wichtig ist insbesondere, dass die Vorbereitung auf Katastrophenlagen verbessert wird, damit bei der Katastrophenabwehr möglichst wenig Reibungsverluste entstehen. Von Bedeutung sind dabei maßgeblich der Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen den Katastrophenschutzbehörden schon bei den vorbereitenden Planungen, das Bestehen geregelter Informations- und Kommunikationsbeziehungen für den Katastrophenfall sowie die Zusammenarbeit bei der Koordination von Kräften und Mitteln. Es ist zu begrüßen, dass diese Aspekte nunmehr ausdrücklich im Gesetz benannt werden sollen und dabei auch die besondere Verantwortung der Aufsichtsbehörden für eine gut funktionierende Zusammenarbeit deutlich gemacht wird. Damit wollen wir letztlich die Führungskompetenzen und das Führungsverständnis der Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden stärken und die Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzstäbe verbessern. Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Katastrophenschutzstäbe soll im Gesetz jetzt ausdrücklich verankert werden, das in den Katastrophenschutzbehörden ein ausreichend großer Personenkreis mit den erforderlichen fachlichen und operativen Kenntnissen vorhanden sein muss, um auch Langzeitlagen zu bewältigen. Im Hinblick auf die notwendige Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden bei großflächigen und extremen Lagen sollen dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium des Innern in stärkerem Maße Steuerungs- und Lenkungsbefugnisse übertragen werden. Obere und Oberste Katastrophenschutzbehörde sollen im Rahmen der Fachaufsicht die Befugnis erhalten, einzelne Aufgaben der jeweils nachgeordneten Katastrophenschutzbehörden auch ohne die bisher erforderliche Androhung und Fristsetzung an deren Stelle wahrnehmen zu können, soweit dies zur wirksamen Katastrophenabwehr erforderlich ist. Die Aufsichtsbehörden können damit künftig unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entscheidungen flexibel und zügig auch selbst herbeizuführen. Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist die Novellierung der Regelungen für kreisgebietsübergreifende Katastrophen. Bei großflächigen und extremen Lagen kann in besonderen Einzelfällen eine intensive Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden notwendig werden. Um in diesen Situationen angemessen reagieren zu können, erhält das Landesverwaltungsamt unter anderem die Befugnis, einer nachgeordneten Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung zu übertragen oder diese selbst zu übernehmen. Das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde übernimmt die Gesamtleitung dann, wenn zu besorgen ist, dass die nachgeordneten Behörden nicht imstande sind, ihre Aufgaben der Katastrophenabwehr zu erfüllen. Gleichzeitig ist in der Beschlussempfehlung vorgesehen, dass die oberste Katastrophenschutzbehörde unter anderem für den länderübergreifenden Katastrophenschutz zuständig ist. Mit diesem eindeutigen und sachgerechten Vorschlag hat der Innenausschuss den fachlich nicht vertretbaren Forderungen nach einer generell zentralisierten Katastrophenabwehr oder Einführung eines Zweistufensystems, welches das Landesverwaltungsamt außen vor ließe, eine klare Absage erteilt. Ich möchte hier die Argumente für die Einbeziehung des Landesverwaltungsamtes angesichts der bereits mehrfach geführten Debatte zur Zwei- oder Dreistufigkeit der Katastrophenschutzbehörden nicht wiederholen. Der Kollege Rothe hat im Märzplenum zum dreistufigen Modell gesagt, dass man unter vernünftigen Menschen durchaus dieser Auffassung sein könne. Anrede, diese Vernunft nehmen wir für uns in Anspruch! Anrede, dieses Verständnis des Zusammenwirkens der Katastrophenschutzbehörden im dreistufigen Verwaltungsaufbau deckt sich Übrigens mit der Praxis in den anderen Flächenländern. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders unser Nachbarland, den Freistaat Sachsen, nennen. Dort ist ja gleichfalls nach dem Hochwasser 2002 eine Novellierung der Rechtsvorschriften zum Katastrophenschutz in Angriff genommen und intensiv diskutiert worden. Auch in Sachsen ist im Zuge der Neufassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an der grundsätzlichen Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden festgehalten worden. Die Schaffung von Regelungen für zentrale Führungsstrukturen war kein Thema. Anrede, eine erfolgreiche Katastrophenabwehr kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Behörden und Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben zusammenwirken. Dabei spielen neben den Verwaltungsbehörden auch die gemeinnützigen Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk eine wichtige Rolle. Um deren Beitrag angemessen zu würdigen, haben die beratenden Ausschüsse empfohlen, diese Organisationen im neuen Gesetz ausdrücklich zu erwähnen. Damit folgt die Beschlussempfehlung einer Anregung der Hilfsorganisationen im Anhörungsverfahren. Ich halte das für eine gute Lösung, mit der die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements hervorgehoben wird. Anrede, ich freue mich, dass die Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes zu einer sachgerechten Empfehlung geführt haben. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz können wir die Abwehr von Katastrophen und vorbereitende Maßnahmen des Katastrophenschutzes auf eine noch solidere Grundlage stellen und ich hoffe, dass alle beteiligten Katastrophenschutzbehörden für eine entsprechende Umsetzung in die alltägliche Praxis sorgen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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