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Magdeburg, den 26.05.2005

Redebeitrag von Staatsminister Rainer Robra zum Antrag der Fraktion der PDS ?Errichtung einer Stiftung ?Gedenkstätten Sachsen-Anhalt? und Übernahme der KZ-Gedenkstätte ?Schloss Lichtenburg? in Prettin sowie der Mahn- und Gedenkstätte ?Feldscheune Isenschnibbe? bei Gardelegen in Trägerschaft des Landes? TOP 20 der Landtagssitzung am 27. Mai 2005 LT-Drs. 4/2179

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 071/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 071/05 Magdeburg, den 27. Mai 2005 E s   g i l t   d a s   g e s p r o c h e n e   W o r t ! Redebeitrag von Staatsminister Rainer Robra zum Antrag der Fraktion der PDS ¿Errichtung einer Stiftung ¿Gedenkstätten Sachsen-Anhalt¿ und Übernahme der KZ-Gedenkstätte ¿Schloss Lichtenburg¿ in Prettin sowie der Mahn- und Gedenkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ bei Gardelegen in Trägerschaft des Landes¿ TOP 20 der Landtagssitzung am 27. Mai 2005 LT-Drs. 4/2179 Anrede, die Landesregierung hat in der Sitzung des Landtages am 12. November 2004 bereits angekündigt, dass das Land die Trägerschaft über die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg über­nehmen und sie zusammen mit den übrigen landeseigenen Gedenkstätten in eine Stiftung ¿Sachsen-Anhaltische Gedenk­stätten¿ überführen will. Der Beschluss der Landesregierung über die Überführung aller landeseigenen Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist am 26. April 2005 erfolgt. Der Gesetzentwurf zur Errichtung der ¿Stiftung Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten¿ wird derzeit erarbeitet. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf im Herbst 2005 im Landtag einzubringen. Dagegen konnte der förmliche Beschluss der Landesregierung über die Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft noch nicht gefasst werden. Dies hat folgen­den Hintergrund: Wie allgemein bekannt ist, soll die künftige Gedenkstätte im Werkstattbereich des Schlosses Lichtenburg eingerichtet werden. Zwischenzeitlich hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben jedoch ein Nutzungskonzept für das Schloss Lichtenburg in Auftrag gegeben. Dort wird vorläufig der bisher für die künftige Gedenkstätte vorgesehene Werkstatt­bereich für die Versorgungsanlagen des Gebäudekomplexes benötigt. Die Gedenkstätte könnte nach diesen Vorstellungen dann nur im früheren Zuchthaus-Zellentrakt des Schlosskomplexes untergebracht werden. Eine derartige Lösung wäre für das Land jedoch nicht akzeptabel. Zum einem würde das in diesem Gebäude nach Realisierung einer Umgestaltung bestehende Rauman­gebot von der Gedenkstätte nur zum Teil benötigt werden. Zum anderen wären die hohen Investitions- und Betriebskosten für diesen Gebäudekomplex für das Land nicht finanzierbar, und der Bund sieht sich nicht in der Lage, die so entstehenden Mehrkosten zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund hat der Innenminister den Bund gebeten, sich zur Eigentumsübertragung des Werkstattbereiches einschließlich der Überlassung des Bunkerbereiches an das Land Sachsen-Anhalt eindeutig zu positionieren. Eine abschließende Rückäußerung des Bundes steht gegenwärtig noch aus. Anrede, die Landesregierung hat bislang nicht die Absicht, die Gedenkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ in Landesträgerschaft zu überführen. In der am Stadtrand von Gardelegen gelegenen Feldscheune des Gutes Isenschnibbe fand am 13. April 1945 eines der furchtbarsten Verbrechen der Natio­nalsozialisten statt, als über 1.000 KZ-Häftlinge, die sich auf dem Todesmarsch aus den Außenlagern KZ-Dora und Hannover-Stöckern nach Bergen-Belsen befanden, bei lebendigem Leibe verbrannt wurden. Auf Befehl der Amerikaner mussten die Einwohner von Gardelegen die Toten in Einzelgräbern begraben. Auf einer Gedenk­tafel wurde den Einwohnern von Gardelegen die Verpflichtung auferlegt, dauerhaft das Andenken an die Toten zu bewahren und für den Erhalt der Begräbnisstätte zu sorgen. Die Begräbnisstätte wurde im Laufe der Jahre in eine Gedenkstätte umge­staltet, deren Hauptbestandteile die Frontmauer der Feldscheune und die Gräberan­lage sind. Der Erhalt der Gedenkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ wird deshalb seit Jahren durch das Land finanziell gefördert. Darüber hinaus unterstützt das Landesverwal­tungsamt die Stadt Gardelegen bei der konzeptionellen Ausgestaltung der Gedenk­stätte. Ferner erhält die Kommune für die Gräberanlage Bundesmittel nach dem Gräbergesetz. Die gegenwärtige Konzeption zur Förderung der kommunalen Gedenkstätte ¿Feld­scheune Isenschnibbe¿ hat sich bewährt und soll von der Gedenkstättenstiftung un­verändert fortgesetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass eine Übernahme der Ge­denkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ in Landesträgerschaft und eine anschlie­ßende Überführung in die Gedenkstättenstiftung einer zunehmenden Zentra­lisierung der Gedenkstättenarbeit gleich käme und dazu führen könnte, dass das bürgerschaftliche Engagement vor Ort nachließe. Anrede, lassen Sie mich abschließend noch einmal kurz auf die KZ-Gedenkstätte Lichten­burg zurückkommen. Die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist seit dem 8. November 2004 geschlossen. Die Leiterin ist vom Landkreis Wittenberg, wie weitere Angestellte aus anderen Berei­chen, für die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld nach Hartz IV einge­setzt worden. Eine endgültige Entscheidung über die Beendigung des Betriebes der Gedenkstätte ist durch den Kreistag noch nicht getroffen worden. Die Landesregierung wird mit dem Landkreis Wittenberg weiterhin in enger Verbin­dung bleiben und sich bis zur Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Lan­desträgerschaft für eine Wiedereröffnung und Weiterführung der Gedenkstätte ein­setzen. Der Landkreis hat mittlerweile bereits zugesichert, dass der zur Gedenk­stätte gehörende Bunker weiterhin besichtigt werden kann. Selbstverständlich ist die Landesregierung bereit, im Innenausschuss über die nä­here Ausgestaltung der geplanten Gedenkstättenstiftung zu berichten. Die Zukunft der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist ohnehin Gegenstand der nächsten Sitzung des Innenausschusses. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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