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Magdeburg, den 30.05.2005

Landesregierung modernisiert das Disziplinarrecht

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/05 Magdeburg, den 31. Mai 2005 Landesregierung modernisiert das Disziplinarrecht Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute das Kabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts zur Anhörung freige­geben. Mit diesem Entwurf wird, so Innenstaatssekretär Thomas Pleye, das derzeit geltende Disziplinarrecht in eine moderne und damit zeitgemäße Form gebracht. Die Neuregelungen finden sowohl auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt als auch auf die Beamtinnen und Beamten der Kommunen und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Anwendung. Für im öffentlichen Dienst be­schäftigte Arbeitnehmer gelten die geplanten Neuerungen nicht. Im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt haben die beabsichtigten Regelungen besonders Aus­wirkungen auf die Bereiche der Polizei und der Justiz, da hier eine große Zahl von Beamtinnen und Beamten beschäftigt ist. Aber auch für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und für Lehrer, sofern diese verbeamtet sind, hat der Gesetzentwurf Bedeutung. Das Disziplinarrecht kommt zur Anwendung, wenn eine Beamtin oder ein Beamter, die diesem Berufsstand obliegenden Pflichten verletzt. Dies gilt z. B. bei einem Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken oder der Nichtbeachtung dienstlicher Weisungen. Staatssekretär Pleye: ¿Je nach der Schwere der Pflichtverletzung kommen als Maß­nahmen zur Disziplinierung der Beamtinnen und Beamten ein Verweis, eine Geld­buße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.¿ Auch gegen Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Es könne das Ruhegehalt gekürzt oder dieses sogar aberkannt werden. Primäres Ziel des Gesetzesentwurfs seien Vereinfachungen des Verfahrensrechts. Die gesetzlichen Regelungen sollen in der Praxis leichter anzuwenden sein. Staatssekretär Pleye: ¿Zukünftig sollen Disziplinarverfahren schneller als nach der alten Rechtslage zum Abschluss gebracht werden können.¿ Dies spare nicht nur Kosten, sondern führe auch dazu, dass auf ein Fehlverhalten der Beamtinnen und Beamten zeitnah reagiert werden könne, was die disziplinierende Wirkung einer verhängten Maßnahme erhöhe. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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