Gemeinsame Pressemitteilung Kultus- und Wirtschaftsministerium stimmenFörderpolitik für Forschung und Entwicklung ab
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 079/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 079/05 Magdeburg, den 1. Juni 2005 Gemeinsame Pressemitteilung Kultus- und Wirtschaftsministerium stimmenFörderpolitik für Forschung und Entwicklung ab Mit Blick auf die Förderperiode 2007 bis 20013 für EU-Strukturfonds haben das Kultusministerium und das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ihr Vorgehen bei der Innovationsförderung koordiniert. Ihr Strategiepapier ¿Abstimmung der Konzeptionen des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur innovationsbezogenen Förderung¿ trägt die Unterschriften beider Minister und wurde gestern im Kabinett vorgestellt. Grundlage für die Erarbeitung des Papiers war ein Kabinettsbeschluss vom 15. März 2005. Vorgesehen ist jetzt, dass auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in dieses Strategiepapier einbezogen wird. ¿Mit der Vereinbarung einer gemeinsamen Strategie zum abgestimmten Einsatz der Mittel aus den Strukturfonds schließen wir nahtlos an die im Frühjahr im Wissenschaftsbereich gestarteten Offensive ¿Netzwerke wissenschaftlicher Exzellenz an¿, sagte Kultusminister Prof. Jan-Hendrik Olbertz. ¿Es hat sich häufig gezeigt, dass die bisherige Verfahrensweise der Vergabe von Fördermitteln zu erheblichen Effizienzeinbußen führt¿, ergänzte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. ¿Jetzt werden wir das verändern. Dafür haben wir die Weichen gestellt.¿ Das Strategiepapier basiert auf einer detaillierten Bestandsaufnahme von Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen Sachsen-Anhalts. 2003 waren hier je 1.000 Erwerbstätigen 2,1 FuE-Mitarbeiter beschäftigt. Der ostdeutsche Durchschnitt lag bei 3,1, der gesamtdeutsche sogar bei 8,2 FuE-Mitarbeitern. Der Aufwand der kontinuierlich FuE betreibenden Unternehmen in Sachsen-Anhalt betrug 2003 ca. 104 Euro je Erwerbstätigen. Der Mittelwert der ostdeutschen Länder betrug zur gleichen Zeit ca. 130 Euro je Erwerbstätigen. Im Gegensatz zur unternehmensnahen Forschung und Entwicklung hat das FuE-Personal an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach starkem Ausbau in den letzten Jahren fast das Niveau der alten Bundesländer erreicht. Je 100.000 Einwohner sind an den Hochschulen Sachsen-Anhalts 109 FuE-Mitarbeiter tätig; in den alten Ländern (Flächenländer) sind es 110. Die Relation von Sachsen-Anhalt zu den alten Ländern (Flächenländer) beträgt speziell in den Ingenieurwissenschaften 22 zu 22 und in den Naturwissenschaften 32 zu 34 FuE-Mitarbeitern. Deutliche Schwächen offenbaren sich dagegen beim Vergleich der Drittmitteleinnahmen aus der gewerblichen Wirtschaft. Sie liegen bei den Hochschulen Sachsen-Anhalts um rund ein Drittel niedriger als in den Altbundesländern. Das gilt insbesondere für den Bereich der Ingenieurwissenschaften. Erhebliche Reserven gibt es bei der Anwendungsorientierung von Forschungsleistungen. Die Verflechtung der Wissenschaft mit den Innovationssystemen der Wirtschaft muss gestärkt werden. Deshalb wird der Ausbau von Kooperationen in der Forschung zum wesentlichen Ansatzpunkt für die künftige Innovationsförderung. Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen müssen ihren Dialog verstärken, um die Bedürfnisse und Möglichkeiten des anderen besser zu verstehen und stabile Netzwerke aufzubauen. Auf Seiten der Wissenschaft wird hier das am 29. Juni 2005 zu gründende Wissenschaftszentrum des Landes in Wittenberg eine zentrale Rolle spielen. Die Stärkung des Bereichs Forschung und Entwicklung soll durch folgende Ansatzpunkte erreicht werden: (1) Die Förderaktivitäten werden im Wissenschaftssystem auf leistungsstarke Felder konzentriert. Die damit verbundene Bündelung von Kompetenzen ist die Voraussetzung dafür, im Wettbewerb der Standorte bestehen zu können. Dies trägt zu einer Clusterbildung im Wirtschaftssektor bei. Eine zusätzliche Investitionslenkung im Sinne von Förderpräferenzen für einzelne Branchen oder Standorte entspricht nicht dem wettbewerbspolitischen Leitbild der Landesregierung. Dort, wo Unternehmen und/oder Wissenschaftseinrichtungen aus eigener Initiative zusammenwirken und Netzwerke bilden, unterstützt die Landesregierung diesen Prozess. (2) Ziel einer gemeinsamen Innovationspolitik ist es, die Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wirkungsvoller zu gestalten. Dabei geht es um die Transformation von Wissen in markt- und wettbewerbsfähige Produkte, um die Stärkung der Humankapitalbasis und um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung. (3) Wesentliche Maßnahmen sind: · Förderung von Hochschulen und Unternehmen über die einheitliche Verbundrichtlinie, · Konzentration Förderung im Wissenschaftsbereich auf Exzellenz, · Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen, · Verbesserung des Gründerklimas, · Internationalisierung von Wissenschaft und Wirtschaft, · Bindung junger, hoch qualifizierter Menschen an das Land, · Unterstützung des Personaltransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, · Intensivierung der Schutzrechtsarbeit, · Verbesserung der Information über die Dienstleistungsangebote der Hochschulen, · Gründung des Wissenschaftszentrums Wittenberg (WZW), · Aufbau einer zentralen, wirtschaftsnah agierenden Koordinierungsstelle. (4) In die regionale Innovationsstrategie werden die Förderstrategien von Bund und Europäischer Union eingebettet. Hierbei geht es um die umfassende Nutzung dieser Fördermöglichkeiten zur Stärkung der Innovationskraft des Landes. Auf die Ausgestaltung der Bundes- und EU-Programme wird dahingehend Einfluss genommen, dass die Strategie und die Prioritäten des Landes eine stärkere Berücksichtigung erfahren. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de
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