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Magdeburg, den 31.05.2005

Olbertz berichtet über wichtige Änderungen des Schulgesetzes zum neuen Schuljahr

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 102/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 102/05 Magdeburg, den 1. Juni 2005 Olbertz berichtet über wichtige änderungen des Schulgesetzes zum neuen Schuljahr Im Mittelpunkt der zum Schuljahresbeginn umzusetzenden Schulgesetzänderungen stehen Fragen der inneren Schulgestaltung und der Qualitätssicherung . Bei der Pflicht zur Rechenschaft z.B. durch Evaluation, die im Schulgesetz ausdrücklich hervorgehoben wird, geht es für die Schulen um die überprüfung der erreichten Ziele. Dies gilt sowohl für die Schülerleistungen als auch die Lehr- und Lernbedingungen, die Professionalität der Lehrkräfte und Schulleitungen sowie für das Schulklima. Ein wichtiger Schritt ist die Einführung von Bildungsstandards , in denen Ziele und Inhalte des Unterrichts in verbindlicher Form festgeschrieben werden. ¿Der Sinn solcher Standards besteht bundesweit darin, Maßstäbe zu vereinheitlichen, aber vielfältige Wege beizubehalten. Sie sollen die Ergebnisse schulischer Arbeit nicht nur besser messbar machen, sondern die Qualität des Unterrichts erhöhen¿, so der Kultusminister. ¿Dies kann nur funktionieren, wenn wesentlich höheres Augenmerk auf die Entwicklung begleitender Förder- und Stützsysteme gelegt wird, die individuell zugeschnitten sind, das Zurückbleiben vermeiden und die besonderen Stärken und Begabungen der Lernenden aufgreifen. Daran mangelt es im deutschen Schulsystem generell, und viele Defizite, die immer wieder den Schulstrukturen (also der Gliederung unseres Systems) zugeschrieben werden, haben in Wirklichkeit hier ¿ und damit in allen Schulformen ¿ ihren Ursprung.¿ Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzes bilden die Freiräume, die sich aus der erhöhten Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen ergeben, zum Beispiel die Schulprogrammarbeit oder die Ausgestaltung von Vereinbarungen der Schulen mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern. Freiräume verlangen nachhaltige Schritte zur Qualitätssicherung . Dieser Anspruch liegt dem neuen § 11a zu Grunde, in dem die Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgabe der Schulen und der Schulbehörden festgehalten wird. Mit einheitlichen und verbindlichen Maßstäben hängt auch die Einführung eines nunmehr konsequenten Zentralabiturs zusammen, das künftig Fremdkorrekturen frühestens im Schuljahr 2007/2008 einschließt. Um die Qualität des Unterrichts zu erhöhen, ist im Gesetz nunmehr ausdrücklich die Fortbildungspflicht für Lehrerinnen und Lehrer formuliert Einen besonderen Stellenwert hat die sonderpädagogische Förderung. Gegenwärtig werden landesweit Förderzentren eingerichtet, an denen die Beratung, Diagnose und Prävention konzentriert und eine Zusammenarbeit der Förderschulen mit den anderen Schulformen intensiviert werden kann. Das ist notwendig, um alle Potentiale für eine dem individuellen Förderbedarf entsprechende schulische Bildung auszuschöpfen, neue Spielräume einer fachlich tragfähigen Integration zu schaffen und Synergieeffekte zu nutzen.. änderungen gibt es auch bei den Gesamtschulen , die künftig mindestens vierzügig zu führen sind, da nur so die erforderliche Basis für die gebotene Differenzierung und Förderung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden kann. Eine wichtige Rolle spielt das Problem der Schulverweigerung . Zunächst sind alle erzieherischen und pädagogischen Mittel auszuschöpfen, um den regelmäßigen Schulbesuch zu sichern. Dazu gehören in erster Linie pädagogische Maßnahmen. Kein Kind wird die Schule meiden, wenn es sich dort aufgehoben fühlt, Erfolg und Freude am Lernen erlebt und sich in der Gemeinschaft verwirklichen kann. Wenn die Schule nicht allein in der Lage ist, diese Voraussetzungen zu schaffen, ist es im Einzelfall möglich, die Schulpflicht auch gegen den Willen des Kindes durchzusetzen. Wie in mehreren anderen Bundesländern haben die Schulen zukünftig das Recht und die Pflicht, auch die Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler über wesentliche Vorgänge zu informieren. Hierfür ist die Zustimmung der Schülerinnen und Schüler einzuholen. Wird sie versagt, sind die Eltern über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen. Schulen in freier Trägerschaft sollen die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse und zugleich ihren Anspruch auf innere und äußere Gestaltungsfreiheit und eigenständige inhaltliche Prägung verwirklichen können. Anerkannte Ersatzschulen müssen für neue Lehrkräfte künftig keine Unterrichtsgenehmigungen mehr einholen. Für die Mehrschülerregelung ist nicht mehr die Klassen-, sondern die Jahrgangsstärke maßgeblich. Bewährten Trägern einer anerkannten Ersatzschule wird für eine genehmigte allgemein bildende Ersatzschule derselben Schulform nach einjährigem Schulbetrieb eine vorzeitige Finanzhilfe gewährt, die 75 v. H. der üblichen Finanzhilfe beträgt. Eine weitere Veränderung des Gesetzes betrifft Kinder, die nach der Grundschule das Gymnasium besuchen wollen, jedoch keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung haben. Hier wird eine Eignungsfeststellung erfolgen, um zu verhindern, dass noch mehr Schülerinnen und Schüler am Gymnasium scheitern und es vorzeitig verlassen. Mit der Eignungsfeststellung werden keine formalen Tests verbunden, sondern neben einigen Aufgaben in Deutsch und Mathematik soll ein Gespräch mit erfahrenen Grundschul- und Gymnasiallehrkräften sowie Schulpsychologen stattfinden, das inhaltlich an die Interessen des Kindes anknüpft, seine besondere Situation berücksichtigt und die vorhandenen Potentiale auszuloten versucht. Es handelt sich um ein sehr behutsames Verfahren in Gesprächsform. Im übrigen wird damit noch keine Entscheidung darüber gefällt, welches Kind später das Abitur erwirbt und welches nicht, denn sowohl während der Sekundarstufe I als auch nach dem Besuch der Sekundarschule ist und bleibt der übergang zum Gymnasium oder Fachgymnasium offen, wenn die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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