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Naumburg (Saale), den 05.06.2005

(GenStA NMB) Feuertod eines Asylbewerbers

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/05 Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/05 Naumburg, den 6. Juni 2005 (GenStA NMB) Feuertod eines Asylbewerbers Die aktuelle Presseberichterstattung zum Feuertod eines Asylbewerbers gibt zu folgender Bemerkung Anlass: Die Staatsanwaltschaft Dessau hat das gegen Polizeibeamte des Reviers Dessau geführte Ermittlungsverfahren mit der Erhebung einer fundierten Anklageschrift u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen. Über die Eröffnung des Verfahrens wird das Landgericht Dessau entscheiden. Die Unterstellung, die Staatsanwaltschaft habe Erkenntnisse aus einem zweiten Obduktionsgutachten zurückgehalten, wird schärfstens zurückgewiesen. Diese Behauptung ist unzutreffend und entbehrt jeder Grundlage. Tatsache ist, dass ein zweites Obduktionsgutachten (was nach der Presseberichterstattung wohl von der Mutter des Verstorbenen in Frankfurt/M. in Auftrag gegeben worden sein soll) weder bis zum Zeitpunkt der Anklage (6. Mai 2005) noch bis zum heutigen Tage der Staatsanwaltschaft vorlag. Es ist befremdlich, dass derartige Unterlagen den Medien zur Verfügung gestellt werden, nicht aber den zuständigen Ermittlungsbehörden. Sollte das Gutachten vorgelegt werden, wird das Gericht dessen Inhalt und die Relevanz für das anhängige Verfahren selbstverständlich prüfen. Im Gegensatz zur medialen Berichterstattung sind auch alle verfahrensrelevanten Akten- und Beweisstücke mit Erhebung der Anklageschrift dem Gericht übersandt worden, darunter auch Abschriften der Gesprächsaufzeichnungen der Reviertelefonate. Der in den Medien wiedergegebene angebliche Inhalt des Telefonats zwischen dem diensthabenden Beamten und dem Bereitschaftsarzt lässt möglicherweise Rückschlüsse auf eine innere Einstellung der Beteiligten zu. Die nähere Aufklärung des Geschehens obliegt jedoch nunmehr allein dem zur Entscheidung berufenen Gericht. Die eventuelle disziplinarrechtliche Ahndung von Äußerungen der Beteiligten ist dagegen nicht Sache der Justiz. Es sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es schon von Gesetzes wegen verboten ist, wesentliche Teile der Anklageschrift oder etwa amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens ihrem Wortlaut nach zu veröffentlichen bevor sie in der Gerichtsverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Klaus Tewes Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Impressum: Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Pressestelle Theaterplatz 6 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 17 32 Fax: (03445) 28 17 00 Mail: poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

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