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Magdeburg, den 27.06.2005

Landesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur Festlegung der Kreissitze

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 293/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 293/05 Magdeburg, den 28. Juni 2005 Landesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur Festlegung der Kreissitze Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute die Landesregierung die Gesetzentwürfe zur Festlegung der Kreissitze für die zukünftigen Landkreise beschlossen. Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Als maßgebliche Kriterien für die Auswahl einer Kreisstadt werden dabei zugrunde gelegt, dass diese bereits bisher, d.h. zwischen 1994 und 2005, Kreisstadt gewesen sein und sich auf dem Gebiet des neuen Landkreises befinden muss. Außerdem muss die Kreisstadt den höchsten Rang in dem System der zentralen Orte nach dem Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA)* haben. Gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung hat sich nur eine Änderung auf dem Gebiet des zukünftigen Landkreises Anhalt-Bitterfeld ergeben, da die Städte Bitterfeld und Wolfen nur zusammen den Status eines Mittelzentrums mit Teilfunktion eines Oberzentrums nach dem Landesentwicklungsplan besitzen. Daher ist nunmehr die Stadt Köthen anstatt der Stadt Bitterfeld als Kreissitz vorgesehen. Bei Gleichrangigkeit mehrerer Gemeinden nach diesem System ist die Einwohnerzahl (Stand 31. Dez. 2004) ein entscheidendes Kriterium. Es darf weiterhin keine gemeinsame Gemarkungsgrenze zu den kreisfreien Städten bestehen.¿ Die Kreisstadt solle aus raumordnerischer Sicht das Versorgungszentrum des neuen Landkreises sein. Bei einem unmittelbaren Angrenzen an eine kreisfreie Stadt sei die Entwicklung zu einem eigenständigen Versorgungsschwerpunkt für das Kreisgebiet nur bedingt möglich, da der Einzugsbereich des Oberzentrums den der angrenzenden Stadt überlagere. Danach werden folgende Kreissitze für die neuen Landkreise per Gesetz festgelegt: Landkreis Kreisstadt Anhalt-Bitterfeld Köthen Anhalt-Jerichow Burg Börde Haldensleben Burgenland Naumburg Harz Halberstadt Mansfeld-Südharz Sangerhausen Saalkreis Merseburg Salzland Bernburg Wittenberg Lutherstadt Wittenberg Dieses Gesetz stuft die Gemeinden Sachsen-Anhalts nach hierarchischer Aufzählung ein - mit der leistungsstärksten Stufe beginnend ¿ als Oberzentrum, Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, Mittelzentrum, Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums oder Grundzentrum. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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