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Halle (Saale), den 28.06.2005

(VG DE) Erfolgslose Klage gegen Wahlprüfungsentscheidung des Gemeinderats

Das Verwaltungsgericht Dessau hat am Mittwoch, dem 29. Juni 2004, die Klage eines Einzelkandidaten für die am 13. Juni 2004 erfolgte Wahl des Gemeinderats Petersroda (Landkreis Bitterfeld) verhandelt (vgl. MZ vom 20. und 26. November 2004). Der parteilose Kläger hatte die Wahlprüfungsentscheidung des Gemeinderates angefochten, wonach das im Juni 2004 bekannt gegebene Ergebnis der Gemeinderatswahl aufgrund der anschließenden Beanstandung durch den Wahlleiter abgeändert worden war. Bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses war eine Vorschrift des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt übersehen worden, wonach der Wählergemeinschaft Petersroda 1994 ein weiterer Sitz im Gemeinderat zusteht. Auf den zunächst als gewählten Gemeinderat vermeldeten Kläger entfiel bei der Verteilung der übrigen Sitze kein Sitz mehr. Dieser erhob Klage gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Gemeinderats und machte unter anderem geltend, dass bereits erhebliche Zweifel am Vorliegen eines ordnungsgemäßen Wahleinspruchs bestünden. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau wies die Klage nunmehr ab. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Wahlleiter form- und fristgerecht Wahleinspruch eingelegt hatte und dass dieser auch in der Sache begründet war. Die Zusammensetzung des seit Juli 2004 amtierenden Gemeinderates Petersroda ist danach rechtlich nicht zu beanstanden. Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 29. Juni 2005 ? Az. 4 A 8/05 DE ? Schneider, Christine Pressesprecherin Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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