Ministerin Wernicke zu Bodenreform-Urteil: Endlich Klarheit
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 100/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 100/05 Magdeburg, den 30. Juni 2005 Ministerin Wernicke zu Bodenreform-Urteil: Endlich Klarheit Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke erklärt zum Bodenreform-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: "Das Urteil schafft nach jahrelanger Rechtsunsicherheit endgültig Klarheit. Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wurde bestätigt. Im Rahmen dieser Rechtsprechung hat Sachsen-Anhalt die Bodenreformfällen abgewickelt und sich dementsprechend im gesetzlichen Rahmen bewegt. Ich verstehe zugleich aber auch die Enttäuschung der Betroffenen, die sich vom Gericht eine andere Entscheidung erhofft hatten. Sie müssen jetzt akzeptieren, dass nunmehr endgültig feststeht, dass eine entschädigungslose überführung der ehemaligen Bodenreformflächen in das Landeseigentum mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist." Aufgrund der heutigen Rechtsprechung wird mit sofortiger Wirkung der Verkaufsstopp für Bodenreformflächen aufgehoben." Hintergrund: In Sachsen-Anhalt wurden im Rahmen der Abwicklung der Bodenreform nach 1992 land- und forstwirtschaftliche Flächen in der Größe von rund 26.000 Hektar in 18.000 Einzelfällen übertragen. Der Verkehrswert aller Flächen belief sich auf rund 120 Millionen Euro. In Landesbesitz befinden sich noch rund 7.700 Hektar, 18.300 Hektar wurden an die Landgesellschaft verkauft. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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