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Magdeburg, den 04.07.2005

Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt zur Anhörung freigegeben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/05 Magdeburg, den 5. Juli 2005 Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt zur Anhörung freigegeben Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Leitbildes zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt zur Anhörung freigegeben. ¿Schwerpunkt des Leitbildes ist die Integration der hier lebenden Ausländer und Spätaussiedler¿, so Innenminister Jeziorsky. Das Leitbild sei durch eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien unter Federführung des Innenministeriums erarbeitet worden, da die Integration der Zuwanderer zahlreiche Lebensbereiche berühre, so der Minister. Erstmalig sei eine umfassende Bestandsaufnahme über die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und bereits bestehende Maßnahmen zur Integration erarbeitet worden. ¿Daneben soll das Leitbild einen Handlungsrahmen für die Integrationsanstrengungen im Lande bieten¿, so Jeziorsky. Ein Schwerpunkt des politischen Handelns sei die sprachliche Integration der Zuwanderer, betonte der Innenminister. Die Anfang 2005 durch das Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse seien ein wichtiger Impuls für die Integrationsbemühungen. Jeziorsky: ¿Erfreulich ist, dass nicht nur Neuzuwanderer mit einem Rechtsanspruch auf Teilnahme von den Sprachkursen Gebrauch machen, sondern dass insbesondere auch zahlreiche bereits hier lebende Ausländer freiwillig an den Sprachkursen teilnehmen. Allein im Jahr 2005 werden für diesen Personenkreis ca. 2.000 Kursplätze durch den Bund zur Verfügung gestellt. Dies zeigt den großen Bedarf und unterstreicht die Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelung.¿ Integration dürfe aber nicht bei der Sprachförderung stehen bleiben. Sie bedeute auch den Zugang zur Arbeit und Ausbildung für eine eigenständige Existenzabsicherung. Die vielfältigen Maßnahmen sollen in eine umfassende berufliche und gesellschaftliche Integration der Zuwanderer münden. Obwohl die Eingliederung der Zuwanderer in Sachsen-Anhalt aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht einfach sei, gebe es zahlreiche ermutigende Beispiele. Es dürfe dabei auch nicht übersehen werden, dass die Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern besonders hoch sei und es noch zahlreiche Integrationsprobleme gebe. Erfolgreiche Integrationspolitik dürfe die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft nicht überfordern. Insofern sei eine Zuwanderung nur in dem Maße vertretbar, wie die Integration der bisherigen Zuwanderer gelinge. ¿Zuwanderungspolitik muss die wirtschaftliche Situation berücksichtigen, um eine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden¿, betonte der Minister. Eine gezielte Steuerung der Zuwanderung sei somit notwendig. Die ersten Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz deuten darauf hin, dass man hier den richtigen Weg eingeschlagen habe, so Jeziorsky. Entscheidend sei, dass sich alle am Integrationsprozess Beteiligten abstimmen, damit Fördermaßnahmen sinnvoll ineinander greifen. Jeziorsky: ¿Ich wünsche mir im Rahmen der Anhörung eine breite Resonanz und rufe alle betroffenen Verbände, Vereine und Institutionen auf, sich mit konstruktiven Beiträgen an der Entwicklung des Leitbildes zu beteiligen.¿ In Sachsen-Anhalt leben zur Zeit etwa 47.000 Ausländer, was einem Ausländeranteil von 1,9 Prozent entspricht, und schätzungsweise 25.000 Spätaussiedler. Damit stellen Zuwanderer etwa drei Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. In den alten Bundesländern liegt die Quote bei ca. 15 Prozent. Dazu gehören: - Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, - jüdische Zuwanderer - anerkannte Flüchtlinge - ausländische Arbeitnehmer, insbesondere EU-Angehörige, - ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer, - Studierende (Auszubildende) sowie - Asylsuchende/Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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