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Magdeburg, den 05.07.2005

Fläming: Eröffnung des Verfahrens zur Naturparkausweisung Wernicke erwartet Entwicklungsschub für die Region

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 101/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 101/05 Magdeburg, den 2. Juli 2005 Fläming: Eröffnung des Verfahrens zur Naturparkausweisung Wernicke erwartet Entwicklungsschub für die Region Auf Initiative der Region, zur Sicherung eines wichtigen Erholungsraumes und Förderung des Fremdenverkehrs, beabsichtigt die Landesregierung im Fläming einen Naturpark einzurichten. (Erklärung zum Naturpark durch Allgemeinverfügung). Das öffentliche Anhörungs- bzw. Beteiligungsverfahren wurde jetzt eröffnet. Bis zum 29.Juli besteht die Gelegenheit Einwände oder Bedenken zum Naturpark zu äußern. Landwirtschafts- und Umweltministerin Wernicke begrüßt die geplante Erklärung zum Naturpark: "Naturparke befördern Ideen und Aktivitäten und können in der Region einen wahren Entwicklungsschub auslösen." Der Text der Allgemeinverfügung und die übersichtskarten des geplanten Naturparks können bei den betroffenen Gemeindenverwaltungen der Verwaltungsgemeinschaften Coswig (Anhalt), Möckern-Fläming, Elbaue-Fläming, Elbe-Ehle-Nuthe, Genthin sowie den verwaltungsgemeinschaftsfreien Stadtverwaltungen Zerbst, Rosslau (Elbe), Lutherstadt Wittenberg und Dessau während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden Der Trägerverein des Naturparks "Fläming" hat in den vergangenen Wochen und Monaten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bereits zahlreiche Informations- und Vermittlungsgespräche zur Einrichtung eines Naturparks geführt und damit gute Voraussetzungen für die endgültige Ausweisung des Großschutzgebietes geschaffen. Die Größe des geplanten Naturparks beträgt ca. 111.265 ha. Betroffen sind 3 Landkreise (Jerichower Land, Wittenberg, Anhalt-Zerbst) mit 5 Verwaltungsgemeinschaften sowie 4 verwaltungsgemeinschaftsfreie Städte. Als Naturpark werden großräumige Gebiete ausgewiesen, in denen neben dem Schutz der Natur gleichzeitig auch dem Erhalt der Kulturlandschaft und der nachhaltigen regionalen Entwicklung eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Naturparke sind keine Schutzgebiete im eigentlichen Sinn, denn es werden keine zusätzlichen Ge- oder Verbote erhoben. Unabhängig vom Naturpark gelten lediglich die Vorschriften für die kleinräumigeren, bereits existierenden Landschafts- und Naturschutzgebiete, die in einem Naturpark liegen. Der Entwicklungs- und Entscheidungsspielraum der Gemeinden, Landwirte und Unternehmen werden durch die Erklärung eines Naturparks in keiner Weise beschränkt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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