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Magdeburg, den 05.07.2005

Neue Naturschutzverordnung für den Drömling / Ministerin Wernicke: gelungenes Beispiel für Kompromissfähigkeit

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 098/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 098/05 Magdeburg, den 1. Juli 2005 Neue Naturschutzverordnung für den Drömling / Ministerin Wernicke: gelungenes Beispiel für Kompromissfähigkeit Die neue Naturschutzverordnung für den Drömling ist fertig. Umweltministerin Petra Wernicke und Vertreter des Landesverwaltungsamtes übergaben das Dokument am Freitag im Rahmen einer Drömlingskonferenz an die Naturpark-Verwaltung sowie an die Landräte von Ohrekreis und Altmarkkreises Salzwedel. Wernicke lobte: "Die Verordnung ist ein gelungener Kompromiss zwischen Naturschutz und Landnutzung. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, den Drömling als historische Kulturlandschaft mit ihren charakteristischen Facetten der Landschaft, ihrer Biotop- und Artenvielfalt sowie der typischen Landnutzung zu erhalten." Das Drömlings-Areal an der Grenze zu Niedersachsen wurde 1990 noch vor der Einheit in das Nationalparkprogramm aufgenommen und nach damaligem Recht in einer Art Schnellverfahren ohne die heute übliche Anhörung der Beteiligten als Naturpark ausgewiesen. Landwirte beklagten seitdem wiederholt eine für sie schwierige Situation. Naturschützer traten für den Erhalt des für den Drömling typischen Niedermoorgebietes ein. 1992 erfolgte die Ausweisung als Europäisches Schutzgebiet nach Vogelschutzrichtlinie. Auf Initiative von Umweltministerin Wernicke wurde nach 2002 zur Konfliktlösung eine Drömlingskonferenz gebildet, in der Vertreter von Naturschutz, Landwirtschaft sowie Politik und Verwaltung konkret Kompromisslinien erarbeiteten. Zudem gab es zur Naturschutzverordnung ein ordentliches Verfahren mit öffentlicher Beteiligung. Beim Landesverwaltungsamt waren rund 300 Stellungnahmen eingegangen. Wernicke betonte: "Transparenter ist ein Verwaltungsverfahren von der Planung bis zur Rechtsetzung nicht gestaltbar." Wernicke regte an, die Drömlingskonferenz auch nach Inkrafttreten der Verordnung als Gremium zu erhalten. "Der Ansatz, dass wir sachlich miteinander und weniger aufgeregt übereinander reden, ist alternativlos. Nur gemeinsam können Lösungen entwickelt und umgesetzt werden. Daran sollten wir festhalten." Kernstück für den Kompromiss und damit für die Naturschutzverordnung ist ein Zonierungskonzept. Der Drömling wird in Gebiete eingeteilt, in denen Naturschutz und Landnutzung unterschiedlichen Stellenwert erhalten. Darauf aufbauend werden Naturschutz- und Landnutzungsinteressen räumlich entflochten. In Zone 1, in der sich die Interessen Nutzung und Naturschutz wirklich ausschließen, werden Eigentumsverhältnisse neu geordnet. In den übrigen Zonen soll die landwirtschaftliche Nutzung auch künftig dominieren, um das bisherige Landschaftsbild zu erhalten. In Zone III wird es in der Summe ebensoviel Landwirtschaft geben wie bisher, in Zone IV mehr als bisher. Das neue Naturschutzgebiet umfasst 10.340 Hektar - Zone I: 840 Hektar, Zone II: 2959 Hektar, Zone III: 4629 Hektar, Zone IV: 1912 Hektar. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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