: 93
Magdeburg, den 07.07.2005

Innenminister Klaus Jeziorsky: Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften be­schlossen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 093/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 093/05 Magdeburg, den 10. Juli 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky: Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften be­schlossen Nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli d.J. die Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die passrechtlichen Vorschriften in dem für die Ausgabe von Reise­pässen mit biometrischen Merkmalen (ePass) erforderlichen Maße angepasst. Eine missbräuchliche Verwendung gestohlener oder verfälschter Reisepässe soll damit weitestgehend ausge­schlossen werden. Jeziorsky: ¿Biometrische Merkmale, hierzu gehören z. B. das Ge­sichtsfeld oder die Fingerabdrücke eines Menschen, sind unverän­derliche körperliche Eigenschaften, mit denen es möglich wird, eine eindeutige Übereinstimmung zwischen dem jeweiligen Reisepass und der sich mit diesem Reisepass ausweisenden Person festzustellen. Eine Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe trägt somit auch dem zunehmenden Sicherheitsbedürfnis und den geltenden internationalen Sicherheitsstandards Rechnung.¿ Rechtsgrundlage für die Einführung biometriegestützter Reisepässe sei die im Januar 2005 in Kraft getretene und unmittelbar geltende EU-Verordnung über Normen und Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reise­dokumenten, die alle EU-Staaten - und damit auch Deutschland - zur Ausgabe der neuen Pässe verpflichtet. Neben den EU-Staaten würden aber auch die USA, Japan, Kanada, Russland und die Schweiz bio­metriegestützte Reisepässe einführen. Personalausweise werden übrigens von der EU-Verordnung nicht erfasst und bleiben damit unverändert. Jeziorsky: ¿Die Ausgabe der neuen biometriegestützten Reisepässe wird ab 1. November 2005 erfolgen. Sie enthalten dann einen Chip, in dem neben den auch heute bereits im Pass enthaltenen Daten zusätzlich noch ein digitales Foto gespeichert wird. Erst Reisepässe, die ab Anfang 2007 ausgestellt werden, sollen zusätzlich zwei Fingerabdrücke - die des linken und des rechten Zeigefingers - enthalten.¿ Die auf dem Chip gespeicherten Daten werden durch die Passbehörde elektronisch signiert; nach der Herstellung wird der Chip von der Bundesdruckerei GmbH zusätzlich gegen Löschen und Ändern versiegelt. Zudem kann der Chip durch einen Zugriffsschutz nicht un­bemerkt ausgelesen werden. Durch den mit der Herstellung verbundenen technischen Aufwand für Sicherheit und Daten­schutz muss jedoch die bisherige Gebühr für die Ausstellung eines Passes angehoben wer­den. Ein zehn Jahre gültiger biometriegestützter Reisepass wird künftig 59 Euro kosten; Reisepässe mit einer 5-jährigen Gültigkeitsdauer für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden 37 Euro kosten. Sämtliche bereits ausgegebenen Reisepässe ohne biometrische Merkmale bleiben auch nach dem 1. November 2005 unverändert gültig. Zur visafreien Einreise in die USA im Rah­men des Visa-Waiver-Programms berechtigen jedoch nur noch die (bordeauxroten) maschi­nenlesbaren Reisepässe mit integrierter Lesezone. Die derzeit ausgestellten (grünen) vor­läufigen Reisepässe und die Kinderausweise erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Ein genereller Austausch der Reisepässe ohne biometrischen Merkmale ist in Deutschland im Übrigen nicht vorgesehen. Am bisherigen Antragsverfahren wird sich für die Bürgerinnen und Bürger mit der Einführung biometriegestützter Reisepässe zunächst grundsätzlich nichts ändern. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat weiterhin ein aktuelles Lichtbild vorzulegen, das - um die Bio­metrietauglichkeit zu gewährleisten - die antragstellende Person nicht mehr wie bisher im Halbprofil, sondern künftig frontal abbilden muss. Auch an die Qualität des Lichtbilds werden künftig höhere Anforderungen gestellt. Ob das vorgelegte Foto diesen Anforderungen ge­recht wird, lässt sich anhand einer von der Bundesdruckerei GmbH erstellten Fototafel über­prüfen, die in den Passbehörden aushängen wird. Für weitere Fragen zur Passbeantragung und zur Qualität der Lichtbilder stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Passbe­hörden zur Verfügung. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung