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Halle (Saale), den 10.07.2005

Leimbach zu Gesprächen in Nachterstedt

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 62/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 62/2005 Halle (Saale), den 08. Juli 2005 Leimbach zu Gesprächen in Nachterstedt Die Annahme, der neue Schulleiter sei bereits ernannt, bestenfalls Missverständnis Nicht zuletzt, um der durch verschiedene Stellen kolportierten Annahme, der neue Schulleiter der Nachterstedter Sekundarschule sei bereits ernannt, entgegenzuwirken, ist der Präsident des Landesverwaltungsamtes heute zu Gesprächen vor Ort in der ¿Seeland¿-Sekundarschule Nachterstedt. ¿Ich möchte mir in der Schule selbst ein Bild machen von der Situation, mit Schülern, Lehrern, Eltern und anderen Betroffenen sprechen. Mir ist nicht entgangen, dass in den Schulen Nachterstedt und Hoym die Diskussion um den zukünftigen Schulleiter der neuen Sekundarschule sehr leidenschaftlich geführt wird. Es ist gut und richtig und leider viel zu selten, dass sich Schüler so engagiert für ihren Schulleiter einsetzen. Ich freue mich auf die Gespräche¿, so Leimbach kurz vor seinem Besuch in der Schule. Zum Schuljahr 2005/2006 wird sich im Landkreis Aschersleben-Staßfurt die Zahl der Sekundarschulen von acht auf fünf reduzieren. Betroffen von den Schließungen sind auch die Schulen in Nachterstedt und Hoym. Dies hat zur Folge, dass sich mit Beginn des neuen Schuljahres eine neue Sekundarschule, bestehend aus Schülern und Lehrern beider ehemaliger Schulen gründen wird. Dies hat, neben vielen anderen Entscheidungen, zur Folge, dass für die neue Schule ein neuer Schulleiter bestimmt werden muss. Die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes haben daraufhin ein Auswahlverfahren eingeleitet, welches zu Gunsten des jetzigen Schulleiters der Sekundarschule Hoym abgeschlossen wurde. (genaue Erläuterung und Erklärung zum Verfahren selbst, siehe Hintergrund). Daraus resultiert die kommissarische Berufung des derzeitigen Hoymer Schulleiters ab dem neuen Schuljahr zum vorläufigen Schulleiter der neu zu gründenden Sekundarschule in Nachterstedt. Die allgemeine Behauptung, die rechtskräftige Ernennung des zukünftigen Schulleiters sei bereits erfolgt, ist falsch und kann bestenfalls als Missverständnis bewertet werden. Richtig ist vielmehr, dass besagtes Auswahlverfahren seitens des Landesverwaltungsamtes abgeschlossen und rechtlich nicht anzuzweifeln ist. Nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Gesamtkonferenz der neuen Schule und der Schulträger zum Vorschlag des Landesverwaltungsamtes zu hören. Eine endgültige Entscheidung kann also frühestens mit Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. Die Verfahrensweise zur Besetzung von Schulleitungsstellen müsste den Beteiligten auf schulischer und Kreisebene bekannt sein, da es für jeden einsehbar und abrufbar im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt ist. Die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes haben in diesem Verfahren größtmögliche Transparenz gezeigt, in einem Rahmen, der datenschutzrechtlich vertretbar ist. Es gab mehrere Gespräche sowohl vor Ort als auch im Landesverwaltungsamt mit Vertretern der Schüler und Lehrer, in denen das Verfahren mehrfach erläutert wurde und sich die Mitarbeiter den Fragen der Beteiligten stellten. Die Mitarbeiter haben sich zu keiner Zeit ihrer Verantwortung  entzogen, hier Rede und Antwort zu stehen. Der Vorwurf, man sei hier nicht genügend informiert worden, muss zurückgewiesen werden. Landesweit sind auch in diesem Jahr wieder ca. 100 Schulen von Schließungen und Fusionen betroffen. Insgesamt müssen vor diesem Hintergrund insgesamt ca. 2800 Personalmaßnahmen durchgeführt werden. Von diesen liegen dem Landesverwaltungsamt ca. 250 Maßnahmen die Schulleitungsstellen betreffend zur Entscheidung vor. Davon wurden über 80 Maßnahmen in Form eines Auswahlverfahrens durchgeführt. ¿Dieses Auswahlverfahren wird von einem Gremium kompetenter Topführungskräfte des LVwA durchgeführt. Zu Schuljahresbeginn stellen wir also Schulkonferenzen und Schulträgern ca. 80 Vorschläge zur Diskussion. Bei dieser Fülle von Entscheidungen ist es leider Realität, dass wir nicht jedem Betroffenen gerecht werden können.¿, kommentiert Leimbach das Verfahren. Hintergrund zum Auswahlverfahren   Bei der Fusion zweier oder auch mehrerer Schulen zu einer ergibt sich die Notwendigkeit, aus diesem Kreis einen Schulleiter für diese neue Schule zu bestimmen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten und Verfahrensweisen. Verzichtet beispielsweise einer der Beteiligten auf eine Berufung, so gibt es keine Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens, so der Fall auch bei unterschiedlichen Besoldungsgruppen der Schulleiter. Bringen jedoch alle Schulleiter der zu fusionierenden Schulen die gleichen Voraussetzungen mit und verzichtet niemand, so kommt es zu einem Auswahlverfahren. In diesem Auswahlverfahren überprüft ein dreiköpfiges Gremium die Befähigung der Bewerber für diesen Posten. Um hier absolute Chancengleichheit zu gewährleisten und eine eventuelle Voreingenommenheit auszuschließen, ist der verantwortliche schulfachliche Referent von diesem Gremium ausgeschlossen. Hat das Gremium seine Entscheidung getroffen, werden die Beteiligten über die Entscheidung informiert, und derjenige, zu dessen Gunsten die Entscheidung gefallen ist, erhält eine kommissarische Berufung zum Schulleiter der neu zu bildenden Schule. Sobald sich die Schulkonferenz der neuen Schule, bestehend aus Schüler, - Lehrer und Elternvertretern, gegründet hat, wird dieser und dem Schulträger der Vorschlag für die Neubesetzung des Schulleiterpostens unterbreitet. Erst nach Anhörung beider Gremien kann ein Schulleiter endgültig berufen werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244

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