Argumentation des
Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ?Stadionneubau Magdeburg?
ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005
Halle
(Saale), den 11. Juli 2005
Argumentation des
Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ¿Stadionneubau Magdeburg¿
ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung
Mit
Verwunderung reagierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach
heute auf die Kritik des Landesrechnungshofes, der beabsichtigte Stadionneubau
in Magdeburg sei zu Unrecht genehmigt worden:
¿Normalerweise bin ich
nicht um eine Antwort verlegen, aber die Einschätzung des Landesrechnungshofes
hat mich doch überrascht, denn bisher bin ich eher für mein strenges Verhalten
in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten kritisiert worden.¿
Grundsätzlich gibt das
Landesverwaltungsamt in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten keine
öffentliche Stellungnahme ab. Hier hat die Stadt Magdeburg zugestimmt.
Mit einigem Befremden hat
das Landesverwaltungsamt das doch eher ungewöhnliche Vorgehen aufgenommen, dass
der Landesrechnungshof seinen kommunalen Prüfbericht öffentlich erörtert.
Nach einer
ersten Sichtung des Landesrechnungshof-Berichtes hat das Landesverwaltungsamt
starke Bedenken, ob die darin geäußerte Meinung bei sorgfältiger Betrachtung
Bestand haben kann.
Der
Landesrechnungshof argumentiert in seinen Ausführungen, dass eine Kommune erst
in freiwillige Aufgaben (wie z.B. der Stadionneubau in Magdeburg) investieren
kann, wenn der Haushalt vollständig konsolidiert ist. Da das
Landesverwaltungsamt davon ausgeht, dass der Landesrechnungshof die
Kerngewährleistung kommunaler Selbstverwaltung kennt und achtet, herrscht im LVwA
Befremden bezüglich dieser Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes.
Denn, im
Fazit würde dies bedeuten, keine Kommune könnte für die Zeit der Konsolidierung
nennenswerte investive Maßnahmen durchführen.
Anders als
der Landesrechnungshof ist das Landesverwaltungsamt unter dem Respekt vor der
kommunalen Selbstverwaltung der Rechtsauffassung, dass kommunales Vermögen (aus
Veräußerungen) eingesetzt werden kann, um sowohl Schulden abzubauen als auch
Investitionen zu finanzieren.
In großer
Sorge, dass aus diesem Konflikt kommunale Handlungsunfähigkeit erwächst, macht
das Landesverwaltungsamt auf die verschiedenen Ermessungsmöglichkeiten
aufmerksam, die der Landesrechnungshof in seiner Abhandlung komplett
ausblendet.
Das
Landesverwaltungsamt hat mit großem Respekt die Passagen zur inzwischen
öffentlich diskutierten EU-Problematik zur Kenntnis genommen. Vor dieser Frage
haben die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes ebenso gestanden
und die EU-Experten im Lande um Rat gefragt. Umso erstaunlicher ist jetzt die
Feststellung des Landesrechnungshofes.
Auch in
anderen Fragen des Genehmigungsverfahrens hat das Landesverwaltungsamt Behörden
des Landes intensiv einbezogen.
¿Die großen
Erfahrungen des Landesrechnungshofes in derartigen Genehmigungsverfahren wäre
sicher hilfreich gewesen.¿, so Leimbach.
Das
Landesverwaltungsamt wird dennoch alle Argumente der Abhandlung des
Landesrechnungshofes, der dafür sieben Monate benötigte, intensiv prüfen und
hoffen, am kommenden Mittwoch einen erneuten Zwischenstand geben zu können.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Stabsstelle
Kommunikation
0345-5141244
null
Argumentation des
Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ?Stadionneubau Magdeburg?
ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005
Halle
(Saale), den 11. Juli 2005
Argumentation des
Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ¿Stadionneubau Magdeburg¿
ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung
Mit
Verwunderung reagierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach
heute auf die Kritik des Landesrechnungshofes, der beabsichtigte Stadionneubau
in Magdeburg sei zu Unrecht genehmigt worden:
¿Normalerweise bin ich
nicht um eine Antwort verlegen, aber die Einschätzung des Landesrechnungshofes
hat mich doch überrascht, denn bisher bin ich eher für mein strenges Verhalten
in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten kritisiert worden.¿
Grundsätzlich gibt das
Landesverwaltungsamt in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten keine
öffentliche Stellungnahme ab. Hier hat die Stadt Magdeburg zugestimmt.
Mit einigem Befremden hat
das Landesverwaltungsamt das doch eher ungewöhnliche Vorgehen aufgenommen, dass
der Landesrechnungshof seinen kommunalen Prüfbericht öffentlich erörtert.
Nach einer
ersten Sichtung des Landesrechnungshof-Berichtes hat das Landesverwaltungsamt
starke Bedenken, ob die darin geäußerte Meinung bei sorgfältiger Betrachtung
Bestand haben kann.
Der
Landesrechnungshof argumentiert in seinen Ausführungen, dass eine Kommune erst
in freiwillige Aufgaben (wie z.B. der Stadionneubau in Magdeburg) investieren
kann, wenn der Haushalt vollständig konsolidiert ist. Da das
Landesverwaltungsamt davon ausgeht, dass der Landesrechnungshof die
Kerngewährleistung kommunaler Selbstverwaltung kennt und achtet, herrscht im LVwA
Befremden bezüglich dieser Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes.
Denn, im
Fazit würde dies bedeuten, keine Kommune könnte für die Zeit der Konsolidierung
nennenswerte investive Maßnahmen durchführen.
Anders als
der Landesrechnungshof ist das Landesverwaltungsamt unter dem Respekt vor der
kommunalen Selbstverwaltung der Rechtsauffassung, dass kommunales Vermögen (aus
Veräußerungen) eingesetzt werden kann, um sowohl Schulden abzubauen als auch
Investitionen zu finanzieren.
In großer
Sorge, dass aus diesem Konflikt kommunale Handlungsunfähigkeit erwächst, macht
das Landesverwaltungsamt auf die verschiedenen Ermessungsmöglichkeiten
aufmerksam, die der Landesrechnungshof in seiner Abhandlung komplett
ausblendet.
Das
Landesverwaltungsamt hat mit großem Respekt die Passagen zur inzwischen
öffentlich diskutierten EU-Problematik zur Kenntnis genommen. Vor dieser Frage
haben die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes ebenso gestanden
und die EU-Experten im Lande um Rat gefragt. Umso erstaunlicher ist jetzt die
Feststellung des Landesrechnungshofes.
Auch in
anderen Fragen des Genehmigungsverfahrens hat das Landesverwaltungsamt Behörden
des Landes intensiv einbezogen.
¿Die großen
Erfahrungen des Landesrechnungshofes in derartigen Genehmigungsverfahren wäre
sicher hilfreich gewesen.¿, so Leimbach.
Das
Landesverwaltungsamt wird dennoch alle Argumente der Abhandlung des
Landesrechnungshofes, der dafür sieben Monate benötigte, intensiv prüfen und
hoffen, am kommenden Mittwoch einen erneuten Zwischenstand geben zu können.
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Stabsstelle
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LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de