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null, den 11.07.2005

Argumentation des Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ?Stadionneubau Magdeburg? ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005 Halle (Saale), den 11. Juli 2005 Argumentation des Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ¿Stadionneubau Magdeburg¿ ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung   Mit Verwunderung reagierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach heute auf die Kritik des Landesrechnungshofes, der beabsichtigte Stadionneubau in Magdeburg sei zu Unrecht genehmigt worden: ¿Normalerweise bin ich nicht um eine Antwort verlegen, aber die Einschätzung des Landesrechnungshofes hat mich doch überrascht, denn bisher bin ich eher für mein strenges Verhalten in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten kritisiert worden.¿ Grundsätzlich gibt das Landesverwaltungsamt in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten keine öffentliche Stellungnahme ab. Hier hat die Stadt Magdeburg zugestimmt. Mit einigem Befremden hat das Landesverwaltungsamt das doch eher ungewöhnliche Vorgehen aufgenommen, dass der Landesrechnungshof seinen kommunalen Prüfbericht öffentlich erörtert. Nach einer ersten Sichtung des Landesrechnungshof-Berichtes hat das Landesverwaltungsamt starke Bedenken, ob die darin geäußerte Meinung bei sorgfältiger Betrachtung Bestand haben kann. Der Landesrechnungshof argumentiert in seinen Ausführungen, dass eine Kommune erst in freiwillige Aufgaben (wie z.B. der Stadionneubau in Magdeburg) investieren kann, wenn der Haushalt vollständig konsolidiert ist. Da das Landesverwaltungsamt davon ausgeht, dass der Landesrechnungshof die Kerngewährleistung kommunaler Selbstverwaltung kennt und achtet, herrscht im LVwA Befremden bezüglich dieser Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes. Denn, im Fazit würde dies bedeuten, keine Kommune könnte für die Zeit der Konsolidierung nennenswerte investive Maßnahmen durchführen. Anders als der Landesrechnungshof ist das Landesverwaltungsamt unter dem Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung der Rechtsauffassung, dass kommunales Vermögen (aus Veräußerungen) eingesetzt werden kann, um sowohl Schulden abzubauen als auch Investitionen zu finanzieren. In großer Sorge, dass aus diesem Konflikt kommunale Handlungsunfähigkeit erwächst, macht das Landesverwaltungsamt auf die verschiedenen Ermessungsmöglichkeiten aufmerksam, die der Landesrechnungshof in seiner Abhandlung komplett ausblendet. Das Landesverwaltungsamt hat mit großem Respekt die Passagen zur inzwischen öffentlich diskutierten EU-Problematik zur Kenntnis genommen. Vor dieser Frage haben die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes ebenso gestanden und die EU-Experten im Lande um Rat gefragt. Umso erstaunlicher ist jetzt die Feststellung des Landesrechnungshofes. Auch in anderen Fragen des Genehmigungsverfahrens hat das Landesverwaltungsamt Behörden des Landes intensiv einbezogen. ¿Die großen Erfahrungen des Landesrechnungshofes in derartigen Genehmigungsverfahren wäre sicher hilfreich gewesen.¿, so Leimbach. Das Landesverwaltungsamt wird dennoch alle Argumente der Abhandlung des Landesrechnungshofes, der dafür sieben Monate benötigte, intensiv prüfen und hoffen, am kommenden Mittwoch einen erneuten Zwischenstand geben zu können. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244

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Halle (Saale), den 11.07.2005

Argumentation des Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ?Stadionneubau Magdeburg? ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005 Halle (Saale), den 11. Juli 2005 Argumentation des Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ¿Stadionneubau Magdeburg¿ ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung   Mit Verwunderung reagierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach heute auf die Kritik des Landesrechnungshofes, der beabsichtigte Stadionneubau in Magdeburg sei zu Unrecht genehmigt worden: ¿Normalerweise bin ich nicht um eine Antwort verlegen, aber die Einschätzung des Landesrechnungshofes hat mich doch überrascht, denn bisher bin ich eher für mein strenges Verhalten in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten kritisiert worden.¿ Grundsätzlich gibt das Landesverwaltungsamt in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten keine öffentliche Stellungnahme ab. Hier hat die Stadt Magdeburg zugestimmt. Mit einigem Befremden hat das Landesverwaltungsamt das doch eher ungewöhnliche Vorgehen aufgenommen, dass der Landesrechnungshof seinen kommunalen Prüfbericht öffentlich erörtert. Nach einer ersten Sichtung des Landesrechnungshof-Berichtes hat das Landesverwaltungsamt starke Bedenken, ob die darin geäußerte Meinung bei sorgfältiger Betrachtung Bestand haben kann. Der Landesrechnungshof argumentiert in seinen Ausführungen, dass eine Kommune erst in freiwillige Aufgaben (wie z.B. der Stadionneubau in Magdeburg) investieren kann, wenn der Haushalt vollständig konsolidiert ist. Da das Landesverwaltungsamt davon ausgeht, dass der Landesrechnungshof die Kerngewährleistung kommunaler Selbstverwaltung kennt und achtet, herrscht im LVwA Befremden bezüglich dieser Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes. Denn, im Fazit würde dies bedeuten, keine Kommune könnte für die Zeit der Konsolidierung nennenswerte investive Maßnahmen durchführen. Anders als der Landesrechnungshof ist das Landesverwaltungsamt unter dem Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung der Rechtsauffassung, dass kommunales Vermögen (aus Veräußerungen) eingesetzt werden kann, um sowohl Schulden abzubauen als auch Investitionen zu finanzieren. In großer Sorge, dass aus diesem Konflikt kommunale Handlungsunfähigkeit erwächst, macht das Landesverwaltungsamt auf die verschiedenen Ermessungsmöglichkeiten aufmerksam, die der Landesrechnungshof in seiner Abhandlung komplett ausblendet. Das Landesverwaltungsamt hat mit großem Respekt die Passagen zur inzwischen öffentlich diskutierten EU-Problematik zur Kenntnis genommen. Vor dieser Frage haben die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes ebenso gestanden und die EU-Experten im Lande um Rat gefragt. Umso erstaunlicher ist jetzt die Feststellung des Landesrechnungshofes. Auch in anderen Fragen des Genehmigungsverfahrens hat das Landesverwaltungsamt Behörden des Landes intensiv einbezogen. ¿Die großen Erfahrungen des Landesrechnungshofes in derartigen Genehmigungsverfahren wäre sicher hilfreich gewesen.¿, so Leimbach. Das Landesverwaltungsamt wird dennoch alle Argumente der Abhandlung des Landesrechnungshofes, der dafür sieben Monate benötigte, intensiv prüfen und hoffen, am kommenden Mittwoch einen erneuten Zwischenstand geben zu können. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244

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