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Magdeburg, den 12.07.2005

Ersatzschule Havelberg: Kultusministerium legt Beschwerde ein

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 144/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 144/05 Magdeburg, den 12. Juli 2005 Ersatzschule Havelberg: Kultusministerium legt Beschwerde ein Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg, das Land Sachsen-Anhalt unter Auflagen für den Schulträger zu verpflichten, vorläufig den Betrieb eines Gymnasiums in freier Trägerschaft in Havelberg zu genehmigen, wird nun das Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung angerufen. Mit der vorläufigen Entscheidung ist noch nichts darüber ausgesagt, ob  die Schule endgültigen Bestand haben wird. Dieses ist einem gesonderten Prozess, dem so genannten Hauptsacheverfahren, vorbehalten, den der Trägerverein angestrengt hat. Wann dieser entschieden wird, kann nicht gesagt werden, somit bleibt für Eltern, Lehrer und Schüler eine weitere Zeit der Unsicherheit. In seinem Beschluss vom 11. Juli 2005 hat das Verwaltungsgericht zwar das Land zur vorläufigen Genehmigung verpflichtet. Dieses geschah aber unter deutlichen Auflagen, insbesondere wird der Schulträger verpflichtet einen Schulleiter mit der Lehrbefähigung für das Gymnasium zu übertragen. Bislang war eine Hauptschullehrerin vorgesehen. Ausdrücklich hält das Gericht fest, dass rechtliche Mängel sowohl zum Zeitpunkt des ablehnenden Bescheids des Kultusministeriums als auch zum Beginn des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens am 14. Juni 2005 bestanden. Dazu gehört zum Beispiel, dass für das Gericht sich die kranken- und versicherungsrechtlich angemessene Absicherung der Lehrkräfte erst im Erörterungstermin am 1. Juli herausgestellt habe, diese Sicherheit während der gesamten Zeit seit Antragstellung eben nicht bestand. Somit hat das Kultusministerium zu jedem Zeitpunkt im Verfahren korrekt gehandelt. Ob jedoch, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, die Versicherungen des Trägers zum Abstellen weiterhin bestehender Mängel noch vor Schuljahresbeginn ausreichen, erscheint jedenfalls der obersten Schulbehörde als recht unsicher. Daher ist es notwendig, dass das Oberverwaltungsgericht selbst schon im diesem vorläufigen Abschnitt des gesamten Verfahren noch angerufen wird. Damit ist nicht geklärt, ob die angesprochene Ersatzschule tatsächlich zum neuen Schuljahr ihren Betrieb, und sei es auch nur vorläufig, aufnehmen kann. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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