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Magdeburg, den 13.07.2005

Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes nicht gefährdet

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 149/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 149/05 Magdeburg, den 14. Juli 2005 Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes nicht gefährdet Das durch den Personalrat der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angestrengte Verfahren gegen die Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes wurde übereinstimmend ¿ also auch vom Personalrat ¿ für erledigt erklärt und eingestellt. Das Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass die Rechte der Personalräte im bisherigen Verfahren nicht verletzt wurden. Der Eindruck, der in der Pressemitteilung der GEW - s. Mitteldeutsche Zeitung vom 14.07.2005 - erweckt wurde, ist insoweit unrichtig. Bei den zukünftigen Maßnahmen wird die Medizinische Fakultät die Personalräte auch weiterhin in geeigneter und gesetzlich gebotener Weise beteiligen. Im übrigen schützt das neue Hochschulmedizingesetz in einigen wichtigen Punkten die bisherige Stellung der Arbeitnehmer der Medizinischen Fakultäten und sichert ihre bisherigen Rechte ab. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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