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Magdeburg, den 18.07.2005

Kabinett strebt weitere Entschlackung des Landesrechts an ? Ersatzlose Streichung von überholten Beschlüssen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 323/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 323/05 Magdeburg, den 19. Juli 2005 Kabinett strebt weitere Entschlackung des Landesrechts an ¿ Ersatzlose Streichung von überholten Beschlüssen Sachsen-Anhalts Landesregierung strebt eine weitere Entschlackung des Landesrechts an. Das Kabinett beschloss am heutigen Dienstag, überholte und nicht mehr zeitgemäße Beschlüsse der Landesregierung ersatzlos zu streichen. ¿Nach der vollzogenen Deregulierung bei Gesetzen und Verordnungen baut die Landesregierung jetzt auch bei Kabinettsbeschlüssen Bürokratie ab¿, begründete Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker. Als Beispiele nannte er frühere Beschlüsse über den Aufbau von Landesämtern sowie Stiftungen, zu Investitionsprogrammen und Krankenhausplänen der vergangenen Jahre. Der Staatssekretär betonte, dass die Landesregierung unverändert an dem Ziel eines weitestgehenden Bürokratieabbaus zugunsten eines investorenfreundlichen Klimas im Land festhalte. In der Vergangenheit seien bereits mehrere Schritte unternommen worden. So seien zwei Investitionserleichterungsgesetze erarbeitet worden, ein drittes Investitionserleichterungsgesetz wurde in den Landtag eingebracht. Darüber hinaus sollen mit dem Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz rund 56 Rechtsvorschriften aufgehoben und 90 geändert werden. Dieser Gesetzesentwurf befindet sich derzeit ebenfalls in der parlamentarischen Beratung. Söker verwies außerdem darauf, dass Sachsen-Anhalt mit derzeit 280 Gesetzen und 388 Verordnungen im Vergleich zu anderen Bundesländern, die zwischen 800 und 1.500 Rechtsvorschriften haben, sehr gut dastehe. Der Staatssekretär erinnerte daran, dass das Kabinett bereits Ende 2002 neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet hatte. Demnach wird seit dem bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften stärker darauf geachtet, ob die neuen Regelungen notwendig sind. Außerdem wurde die Gültigkeit von Verordnungen generell auf maximal fünf Jahre beschränkt. Des Weiteren werden neu zu erlassende Regelungen stärker als in der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsverträglichkeit geprüft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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