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Halle (Saale), den 18.07.2005

Neues Wasserschutzgebiet für die Colbitz-Letzlinger Heide

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 68/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 68/2005 Halle (Saale), den 18. Juli 2005 Das Landesverwaltungsamt informiert: Neues Wasserschutzgebiet für die Colbitz-Letzlinger Heide Das Landesverwaltungsamt hat zum Schutz des Grundwassers das Wasserschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide festgesetzt. Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sichert die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem, chemisch und biologisch einwandfreiem Wasser. Das Grundwasser in der Colbitz-Letzlinger Heide gehört zu den qualitativ besten in Sachsen- Anhalt und macht das Wasserwerk Colbitz zu dem bedeutendsten Wasserwerk der Region sowie für die Trinkwasserversorgung in und um Magdeburg. Das Wasserschutzgebiet umfasst Flächen in den Gemeinden Born, Colbitz, Cröchern, Dolle, Neuenhofe, Hillersleben, Satuelle, Samswegen, Meseberg, Angern, Burgstall, Zielitz und der Stadt Haldensleben. Es setzt sich zusammen aus einem Grundwasserschutzgebiet und einer Sonderschutzzone für den Überleitungskanal (Ohrekanal). Das Grundwasserschutzgebiet unterteilt sich in die Schutzzonen I bis III, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. In der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Beschränkungen und Verbote für Handlungen festgelegt, die das Grundwasser gefährden können. Dies betrifft auch Maßnahmen des Baurechts, des Abfallrechts sowie die landwirtschaftliche Nutzung. Die Verbote und Beschränkungen betreffen z.B. Bodenveränderungen, die Errichtung baulicher Anlagen sowie die Beförderung von wassergefährdenden Stoffen. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist in der Schutzzone I generell verboten. Die Verordnung für das Wasserschutzgebiet einschließlich ihrer Anlagen und der zugehörigen Begründung kann im Landesverwaltungsamt in Halle, im Landkreis Ohrekreis in Haldensleben und Wolmirstedt sowie in den Verwaltungsgemeinschaften ¿Elbe - Heide¿ in Colbitz, der Einheitsgemeinde ¿Niedere Börde¿ in Groß Ammensleben und der Stadt Haldensleben während der allgemeinen Sprechzeiten von jedem kostenlos eingesehen werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244

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