Heimtiere können im Garten begraben werden Keine Einzelgenehmigung notwendig
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 111/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 111/05 Magdeburg, den 21. Juli 2005 Heimtiere können im Garten begraben werden Keine Einzelgenehmigung notwendig Das Landwirtschaftsministerium weist noch einmal darauf hin, dass tote Heimtiere nach wie vor im eigenen Garten begraben werden dürfen. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten: ¿ nicht im Wasserschutzgebiet ¿ nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze ¿ keine Belästigung für Dritte ¿ Mindesttiefe 50 Zentimeter In der Vergangenheit hatte es Irritationen wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegeben. Um ein unbürokratisches Vorgehen im Sinne der Bürger zu gewährleisten, wurden daher in Sachsen-Anhalt Landkreise und kreisfreie Städte aufgefordert, das Vergraben toter Tiere auf dem eigenen Grundstück per Allgemeinverfügung zu erlauben, wenn dem keine tierseuchenrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Eine Einzelgenehmigung muss vom Bürger demnach nicht eingeholt werden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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