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Magdeburg, den 25.07.2005

Kabinett gibt Gesetz über die Studentenwerke zur Anhörung frei

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 332/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 332/05 Magdeburg, den 26. Juli 2005 Kabinett gibt Gesetz über die Studentenwerke zur Anhörung frei In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegte Neufassung des Gesetzes über die Studentenwerke zur Anhörung freizugeben. Olbertz betonte, ¿dass damit den beiden Studentenwerken Halle und Magdeburg, die Möglichkeit eröffnet wird, in wesentlich stärkerer Eigenverantwortung die eingenommenen Mittel und den Landeszuschuss zu bewirtschaften. Dabei soll der Landeszuschuss zukünftig als Globalzuschuss auf Basis von Leistungsvereinbarungen über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gezahlt werden. Dieses Verfahren gewährleistet eine moderne Steuerung über Ziele, die es zu erreichen gilt, der Weg dahin wird durch die Studentenwerke selbst bestimmt¿, so der Minister. Auch in Zukunft sollen die Studentenwerke ihre Aufgaben als Dienstleister für die Studenten in einer hohen Qualität erfüllen können und somit zur Attraktivität der Hochschulstandorte beitragen. Die beiden Studentenwerke haben sich in den vergangenen Jahren zu leistungsstarken Wirtschaftsunternehmen und bedeutenden Arbeitgebern ihrer Regionen entwickelt. Sie genießen einen guten Ruf als moderne Dienstleister für die Studierenden und attraktive Partner der Hochschulen des Landes. Auch in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf bleibt die erforderliche Zusammenarbeit von Hochschulen und Studentenwerken durch die Entsendung von Hochschulangehörigen und Studierenden in den Gremien erhalten. Mit der Verschlankung der Gremienstruktur auf zwei statt drei Ebenen kann jedoch schneller auf die Bedürfnisse der Studierenden und Hochschulangehörigen reagiert werden. Das Gesetz ermöglicht künftig Haustarife, die im Bereich der Mensen und Kantinen zum Einsatz kommen können und damit sachgerecht an die Tarifstrukturen des Nahrungs- und Genussmittelgewerbes angepasst werden können. Überdies können Ausgründungen erfolgen und unternehmerische Aktivitäten entfaltet werden. Der jetzige Gesetzentwurf modernisiert das Gesetz über die Studentenwerke, auf dessen Grundlage die Einrichtungen im nördlichen und südlichen Sachsen-Anhalt (mit ihren Standorten in Magdeburg und Halle) im September 1991 gegründet wurden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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