Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes:
Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 331/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 331/05
Magdeburg, den 26. Juli 2005
Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes:
Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde für
Elektrizität und Gas beschlossen. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass
laut § 54 Energiewirtschaftsgesetz ab 1. August 2005 die Länderbehörden
zuständig sind für alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000
Kunden versorgen. In Sachsen-Anhalt unterliegen 23 Stromnetzbetreiber und 25
Gasnetzbetreiber der Landeszuständigkeit.
Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Länder
die Möglichkeit haben, die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben
zu beauftragen. Sachsen-Anhalt hat sich aber dagegen entschieden, weil die
eigene Landesbehörde schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die deutlich
günstigere Variante ist. Das betrifft gleichermaßen Personal- wie Sachkosten.
¿Vor allem sind es aber wirtschaftspolitische Erwägungen, die unserer
Entscheidung zugrunde liegen¿, betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger.
¿Energiepolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik des
Landes. Die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz, das den
Monopolbereich Netz regelt, ist einer der wenigen Bereiche im Energiesektor, in
dem das Land Handlungsspielraum hat und die Energiepolitik beeinflussen kann.
Diese Zuständigkeit lassen wir uns nicht nehmen.¿
Als wichtigste Aufgabe hat die
Regulierungsbehörde die Genehmigung von Strom- und Gasnetzentgelten zu regeln.
Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der
Elektrizitäts- und Gasversorgung im Netz; die Kontrolle zur Einhaltung der
Vorschriften zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den
Strom- und Gasnetzen, die Überwachung der technischen Mindestanforderungen an
die Energieversorgungsnetze (Strom und Gas), die Genehmigung zur Aufnahme eines
Netzbetriebs sowie Maßnahmen gegen Netzbetreiber bei Verstößen gegen
Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Behörde hat zudem die
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten der Netzbetreiber
zu überwachen. Vollkommen neu sind alle Regularien des diskriminierungsfreien
Netzzugangs sowie alle im Gasbereich zu treffenden Entscheidungen, insbesondere
die Vorab-Genehmigung der Gasnetzentgelte.
Die Regulierung der Strom- und Gasnetze
erweitert das Geschäftsfeld des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Die neu
zu schaffende Regulierungsbehörde benötigt in der arbeitsintensiven Anlaufphase
sechs Mitarbeiter. Alle Stellen werden hausintern besetzt. Nach Abschluss der
Grunderhebungen und der erforderlichen
Verordnungsverfahren wird der Personalbesatz auf vier Mitarbeiter reduziert.
Für die Erteilung der Genehmigung werden
Gebühren erhoben, so dass ein Teil der Kosten über Gebühreneinnahmen gedeckt
wird. Nach einer möglichst kurzen Phase soll der Übergang von der
kostenorientierten Entgeltbildung zur Anreizregulierung erfolgen. Dann tragen
die Netzbetreiber über das System der Umlagefinanzierung bis zu 60 Prozent der
nicht anderweitig über Gebühren gedeckten Kosten.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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Hegelstraße 42
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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes:
Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 111/05
Ministerium
für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 111/05
Magdeburg, den 26. Juli 2005
Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes:
Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde für
Elektrizität und Gas beschlossen. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass
laut § 54 Energiewirtschaftsgesetz ab 1. August 2005 die Länderbehörden
zuständig sind für alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000
Kunden versorgen. In Sachsen-Anhalt unterliegen 23 Stromnetzbetreiber und 25
Gasnetzbetreiber der Landeszuständigkeit.
Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Länder
die Möglichkeit haben, die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben
zu beauftragen. Sachsen-Anhalt hat sich aber dagegen entschieden, weil die
eigene Landesbehörde schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die deutlich
günstigere Variante ist. Das betrifft gleichermaßen Personal- wie Sachkosten.
¿Vor allem sind es aber wirtschaftspolitische Erwägungen, die unserer
Entscheidung zugrunde liegen¿, betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger.
¿Energiepolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik des
Landes. Die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz, das den
Monopolbereich Netz regelt, ist einer der wenigen Bereiche im Energiesektor, in
dem das Land Handlungsspielraum hat und die Energiepolitik beeinflussen kann.
Diese Zuständigkeit lassen wir uns nicht nehmen.¿
Als wichtigste Aufgabe hat die
Regulierungsbehörde die Genehmigung von Strom- und Gasnetzentgelten zu regeln.
Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der
Elektrizitäts- und Gasversorgung im Netz; die Kontrolle zur Einhaltung der
Vorschriften zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den
Strom- und Gasnetzen, die Überwachung der technischen Mindestanforderungen an
die Energieversorgungsnetze (Strom und Gas), die Genehmigung zur Aufnahme eines
Netzbetriebs sowie Maßnahmen gegen Netzbetreiber bei Verstößen gegen
Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Behörde hat zudem die
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten der Netzbetreiber
zu überwachen. Vollkommen neu sind alle Regularien des diskriminierungsfreien
Netzzugangs sowie alle im Gasbereich zu treffenden Entscheidungen, insbesondere
die Vorab-Genehmigung der Gasnetzentgelte.
Die Regulierung der Strom- und Gasnetze
erweitert das Geschäftsfeld des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Die neu
zu schaffende Regulierungsbehörde benötigt in der arbeitsintensiven Anlaufphase
sechs Mitarbeiter. Alle Stellen werden hausintern besetzt.
Nach Abschluss der Grunderhebungen und der
erforderlichen Verordnungsverfahren wird der Personalbesatz auf vier
Mitarbeiter reduziert.
Für die Erteilung der Genehmigung werden
Gebühren erhoben, so dass ein Teil der Kosten über Gebühreneinnahmen gedeckt
wird. Nach einer möglichst kurzen Phase soll der Übergang von der
kostenorientierten Entgeltbildung zur Anreizregulierung erfolgen. Dann tragen
die Netzbetreiber über das System der Umlagefinanzierung bis zu 60 Prozent der
nicht anderweitig über Gebühren gedeckten Kosten.
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