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Magdeburg, den 25.07.2005

Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes: Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 331/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 331/05 Magdeburg, den 26. Juli 2005 Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes: Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas beschlossen. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass laut § 54 Energiewirtschaftsgesetz ab 1. August 2005 die Länderbehörden zuständig sind für alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden versorgen. In Sachsen-Anhalt unterliegen 23 Stromnetzbetreiber und 25 Gasnetzbetreiber der Landeszuständigkeit. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Länder die Möglichkeit haben, die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu beauftragen. Sachsen-Anhalt hat sich aber dagegen entschieden, weil die eigene Landesbehörde schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die deutlich günstigere Variante ist. Das betrifft gleichermaßen Personal- wie Sachkosten. ¿Vor allem sind es aber wirtschaftspolitische Erwägungen, die unserer Entscheidung zugrunde liegen¿, betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. ¿Energiepolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik des Landes. Die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz, das den Monopolbereich Netz regelt, ist einer der wenigen Bereiche im Energiesektor, in dem das Land Handlungsspielraum hat und die Energiepolitik beeinflussen kann. Diese Zuständigkeit lassen wir uns nicht nehmen.¿ Als wichtigste Aufgabe hat die Regulierungsbehörde die Genehmigung von Strom- und Gasnetzentgelten zu regeln. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitäts- und Gasversorgung im Netz; die Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Strom- und Gasnetzen, die Überwachung der technischen Mindestanforderungen an die Energieversorgungsnetze (Strom und Gas), die Genehmigung zur Aufnahme eines Netzbetriebs sowie Maßnahmen gegen Netzbetreiber bei Verstößen gegen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Behörde hat zudem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten der Netzbetreiber zu überwachen. Vollkommen neu sind alle Regularien des diskriminierungsfreien Netzzugangs sowie alle im Gasbereich zu treffenden Entscheidungen, insbesondere die Vorab-Genehmigung der Gasnetzentgelte. Die Regulierung der Strom- und Gasnetze erweitert das Geschäftsfeld des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Die neu zu schaffende Regulierungsbehörde benötigt in der arbeitsintensiven Anlaufphase sechs Mitarbeiter. Alle Stellen werden hausintern besetzt. Nach Abschluss der Grunderhebungen und der erforderlichen Verordnungsverfahren wird der Personalbesatz auf vier Mitarbeiter reduziert. Für die Erteilung der Genehmigung werden Gebühren erhoben, so dass ein Teil der Kosten über Gebühreneinnahmen gedeckt wird. Nach einer möglichst kurzen Phase soll der Übergang von der kostenorientierten Entgeltbildung zur Anreizregulierung erfolgen. Dann tragen die Netzbetreiber über das System der Umlagefinanzierung bis zu 60 Prozent der nicht anderweitig über Gebühren gedeckten Kosten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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Magdeburg, den 25.07.2005

Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes: Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 111/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 111/05 Magdeburg, den 26. Juli 2005 Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes: Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas beschlossen. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass laut § 54 Energiewirtschaftsgesetz ab 1. August 2005 die Länderbehörden zuständig sind für alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden versorgen. In Sachsen-Anhalt unterliegen 23 Stromnetzbetreiber und 25 Gasnetzbetreiber der Landeszuständigkeit. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Länder die Möglichkeit haben, die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu beauftragen. Sachsen-Anhalt hat sich aber dagegen entschieden, weil die eigene Landesbehörde schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die deutlich günstigere Variante ist. Das betrifft gleichermaßen Personal- wie Sachkosten. ¿Vor allem sind es aber wirtschaftspolitische Erwägungen, die unserer Entscheidung zugrunde liegen¿, betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. ¿Energiepolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik des Landes. Die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz, das den Monopolbereich Netz regelt, ist einer der wenigen Bereiche im Energiesektor, in dem das Land Handlungsspielraum hat und die Energiepolitik beeinflussen kann. Diese Zuständigkeit lassen wir uns nicht nehmen.¿ Als wichtigste Aufgabe hat die Regulierungsbehörde die Genehmigung von Strom- und Gasnetzentgelten zu regeln. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitäts- und Gasversorgung im Netz; die Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Strom- und Gasnetzen, die Überwachung der technischen Mindestanforderungen an die Energieversorgungsnetze (Strom und Gas), die Genehmigung zur Aufnahme eines Netzbetriebs sowie Maßnahmen gegen Netzbetreiber bei Verstößen gegen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Behörde hat zudem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten der Netzbetreiber zu überwachen. Vollkommen neu sind alle Regularien des diskriminierungsfreien Netzzugangs sowie alle im Gasbereich zu treffenden Entscheidungen, insbesondere die Vorab-Genehmigung der Gasnetzentgelte. Die Regulierung der Strom- und Gasnetze erweitert das Geschäftsfeld des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Die neu zu schaffende Regulierungsbehörde benötigt in der arbeitsintensiven Anlaufphase sechs Mitarbeiter. Alle Stellen werden hausintern besetzt. Nach Abschluss der Grunderhebungen und der erforderlichen Verordnungsverfahren wird der Personalbesatz auf vier Mitarbeiter reduziert. Für die Erteilung der Genehmigung werden Gebühren erhoben, so dass ein Teil der Kosten über Gebühreneinnahmen gedeckt wird. Nach einer möglichst kurzen Phase soll der Übergang von der kostenorientierten Entgeltbildung zur Anreizregulierung erfolgen. Dann tragen die Netzbetreiber über das System der Umlagefinanzierung bis zu 60 Prozent der nicht anderweitig über Gebühren gedeckten Kosten. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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