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Magdeburg, den 25.07.2005

"Unteres Saaletal" könnte 6. Naturpark in Sachsen-Anhalt werden: Bürger jetzt zu Anregungen, Einwänden und Bedenken aufgefordert

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 113/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 113/05 Magdeburg, den 23. Juli 2005 "Unteres Saaletal" könnte 6. Naturpark in Sachsen-Anhalt werden: Bürger jetzt zu Anregungen, Einwänden und Bedenken aufgefordert Die Landesregierung will im Unteren Saaletal einen Naturpark einrichten. Damit soll ein weiterer wichtiger Raum für Erholung und Fremdenverkehr gesichert werden. Der Wille zur Ausweisung bzw. Erklärung des Naturparks kommt aus der Region. Bis zum 24. August liegen die Details des geplanten Naturparks jetzt zur Beteiligung der öffentlichkeit aus. Der geplante Naturpark soll 40.990 ha umfassen und betrifft 3 Landkreise mit 10 Verwaltungsgemeinschaften sowie 2 Städte. Der Text der Allgemeinverfügung und die übersichtskarten des geplanten Naturparks können bei den Verwaltungen der Verwaltungsgemeinschaften Saale-Wipper, Nienburg, Seegebiet Mansfelder Land, Götschetal-Petersberg, Bernburg, Gerbstedt, Lutherstadt Eisleben, Verwaltungsgemeinschaft Wettin, Westlicher Saalkreis, Würde/Salza sowie in Halle und Könnern während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.Im Anhörungsverfahren befindet sich derzeit auch der geplante Naturpark Fläming. Ministerin Petra Wernicke ist zuversichtlich, dass sich 2006 im "Jahr der Naturparke" dann insgesamt 6 offiziell erklärte Naturparke in Sachsen- Anhalt präsentieren und die damit verbundenen Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung verbunden mit dem Erhalt von Natur und Landschaft nutzen können. Das Jubiläumsjahr (50 Jahre Naturparke in Deutschland) bietet die einmalige Gelegenheit für die Regionen, ihre Naturparke durch attraktive Angebote, Veranstaltungen und Projekte in der öffentlichkeit bekannt zu machen.Naturparke sind keine Schutzgebiete im eigentlichen Sinn, daher werden keine zusätzlichen Ge- oder Verbote erhoben. Unabhängig vom Naturpark gelten lediglich die Vorschriften für die kleinräumigeren Landschafts- und Naturschutzgebiete, die in einem Naturpark liegen. Der Entwicklungs- und Entscheidungsspielraum der Gemeinden, Landwirte und Unternehmen wird durch die Erklärung eines Naturparks in keiner Weise beschränkt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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