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Magdeburg, den 26.07.2005

Landesregierung beschließt die Gründung eines Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 043/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 043/05 Magdeburg, den 27. Juli 2005 Landesregierung beschließt die Gründung eines Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die Gründung des Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater in Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Mitglieder der Steuerberaterkammer hatten sich im Rahmen einer Urabstimmung mehrheitlich für die Errichtung eines Versorgungswerkes ausgesprochen. Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Mit dem im Entwurf vorgelegten Gesetz tragen wir dem berufstypischen Versorgungsproblem der steuerberatenden Berufe Rechnung. Dieses besteht darin, dass der häufig gegebene Wechsel von der Angestelltentätigkeit in die berufliche Selbständigkeit bisher keine verlässliche Altersabsicherung zulässt.¿ Ohne das Bestehen eines Versorgungswerkes sind selbständige Steuerberaterinnen und Steuerberater auf die private Vorsorge angewiesen, Angestellte unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das neue Versorgungswerk wird seinen Mitgliedern eine Versorgung im Alter und im Falle der Berufsunfähigkeit bieten, die Angehörigen werden durch eine Hinterbliebenenrente abgesichert.  Das Versorgungswerk wird durch die Beiträge der Mitglieder finanziert, eine Mitfinanzierung durch das Land ist ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf folgt in weiten Teilen den bereits bewährten Strukturen der Steuerberaterversorgungswerke in anderen Bundesländern und wird nun dem Parlament zur Abstimmung zugeleitet. Hintergrund: Knapp 600 Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt sind von dem Gesetz betroffen. Für einen Teil der vorgenannten Mitglieder besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft, für die übrigen wird eine Pflichtmitgliedschaft begründet. Pflichtmitglied wird der Steuerberater, der bei In-Kraft-Treten der Satzung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für die freiwillige Mitgliedschaft gilt, dass das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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