EU gestattet Ausnahme bei Stilllegungsflächen in Sachsen-Anhalt: Pflanzen können verfüttert werden
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 116/05 <script language="JavaScript"> <!-- // IE 4.0 -- nurtext.css // Netscape 4.0 -- nurtext.css // Macintosh -- nurtext2.css if (navigator.userAgent.indexOf("Mac") >= 0) {document.writeln("<link rel=stylesheet href="../../nurtext2.css" type="text/css">"); } else {document.writeln("<link rel=stylesheet href="../../nurtext.css" type="text/css">"); } // --> </script> Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 116/05 Magdeburg, den 28. Juli 2005 EU gestattet Ausnahme bei Stilllegungsflächen in Sachsen-Anhalt: Pflanzen können verfüttert werden Ab sofort können die Pflanzen auf Stilllegungsflächen verfüttert werden. Die EU Kommission hat dem Antrag Sachsen-Anhalts jetzt zugestimmt. Grundlage für die ausnahmsweise wirtschaftliche Nutzung von eigentlich stillgelegten Flächen ist die ungünstige Witterung. Landwirte, die diese Ausnahmeregelung nutzen wollen, müssen dies dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung anzeigen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Verwertung auch durch andere Unternehmen erfolgen kann. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 <A HREF ="mailto:PR@mlu.sachsen-anhalt.de">Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de</A>
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de