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Halle (Saale), den 28.07.2005

Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Um- und Ausbau der B 184 Ortsdurchfahrt Wolfen im Landkreis Bitterfeld

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 72/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 72/2005 Halle (Saale), den 29. Juli 2005 Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Um- und Ausbau der B 184 Ortsdurchfahrt Wolfen im Landkreis Bitterfeld Das Landesverwaltungsamt hat mit seinem Planfeststellungsbeschluss den Neubau der Ortsdurchfahrt Wolfen als Teilabschnitt der B 184 im Landkreis Bitterfeld genehmigt. Dem Vorhabenträger, dem Landesbetrieb Bau, Niederlassung Ost wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes damit das Baurecht für den Um- und Ausbau des 2. Bauabschnittes der B 184, Ortsdurchfahrt Wolfen erteilt. Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau des zweiten Bauabschnittes der ¿Leipziger Straße¿, einer zur Ortsdurchfahrt der B 184 gehörenden innerstädtischen Hauptstraße. Die Länge der Baustrecke beträgt 545 m und ist mit einem zweispurigen Querschnitt vorgesehen. Der Querschnitt der Fahrbahn wird 7,10 m betragen. Von der Baumaßnahme ebenfalls umfasst ist der Ausbau der einmündenden ¿Thalheimer Straße¿ auf einer Länge von 51 m. Die Einmündung in diesem Bereich wird zu einer Ampelkreuzung ausgebaut. Mit dem Ausbau der ¿Leipziger Straße¿, des Knotens ¿Thalheimer Straße¿ sowie der Nebenanlagen (Rad- und Gehwege, PKW-Stellfläche) werden die Verkehrsverhältnisse wesentlich verbessert. Der Straßenzustand wird an das vorhandene bzw. prognostizierte Verkehrsaufkommen angepasst. Mit Realisierung des 2. Bauabschnittes wird damit im überwiegenden Teil der Ortsdurchfahrt eine durchgehende Streckencharakteristik bzw. ein durchgehender Ausbaustandard erreicht. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen liegen vom 16.08.2005 bis 29.08.2005 in der Stadt Wolfen zur allgemeinen Einsicht aus. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244

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