Betreuungsrecht: Neuer Leitfaden zum Betreuungsrecht herausgegeben - Broschüre jetzt erhältlich
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 023/04 Magdeburg, den 25. Mai 2004 Betreuungsrecht: Neuer Leitfaden zum Betreuungsrecht herausgegeben - Broschüre jetzt erhältlich Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat einen neuen Leitfaden zum Thema Betreuungsrecht veröffentlicht. Die 32seitige Broschüre "Betreuung und Vorsorge" beantwortet Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Außerdem enthält sie Musterverfügungen, die herausgetrennt und ausgefüllt werden können. "Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr von einem selbst geregelt werden können", sagte Justizminister Curt Becker. Für diesen Fall sei es gut, wenn Vorkehrungen getroffen wurden. Ohne diese Vorkehrungen wird ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. In Sachsen-Anhalt haben derzeit rund 35.000 Menschen einen Betreuer. Jeder Mensch könne jedoch im Vorfeld seine Wünsche zur Auswahl eines Betreuers schriftlich formulieren, sagte der Minister weiter. Auch bei der Gesundheitsfürsorge sei es wichtig an die Zukunft zu denken, fügte er hinzu. Wenn im Falle einer schweren Erkrankung keine Aussicht auf Heilung bestehe, ergeben sich Fragen wie etwa nach der Beendigung oder Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. "Wer für sich auf diese Fragen keine Antwort findet, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere für ihn eine Entscheidung treffen, die möglicherweise nicht seinem Willen entspricht", betonte der Ressortchef. Mit einer Patientenverfügung könne jeder bestimmen, ob er bei einer unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Hilfe möchte. Die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" ist kostenlos bei den anerkannten Betreuungsvereinen, den örtlichen Betreuungsbehörden und den Amtsgerichten des Landes sowie im Ministerium der Justiz erhältlich. Im Herbst vergangenen Jahres war die Broschüre zunächst als Online-Ausgabe herausgegeben worden. Sie kann auch weiterhin über die Homepage des Justizministeriums unter https://www.mj.sachsen-anhalt.de (Service) heruntergeladen beziehungsweise ausgedruckt werden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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